Stadt spielt Fürther Gastwirten in die Karten

19.9.2014, 11:00 Uhr
Stadt spielt Fürther Gastwirten in die Karten

© Archivfoto: Winckler

Der gültige Bebauungsplan ist in seinem Ursprung 26 Jahre alt. Kneipenstopp, hieß im Jahr 1988 die Devise. Das Rathaus wollte auf diesem Weg verhindern, dass sich im Kern der Altstadt weitere gastronomische Betriebe ansiedelten – vor allem keine Spielhallen. Es galt, die Menschen zu schützen, die dort wohnten.

Die Zeiten haben sich geändert: „Ich sehe jetzt eher eine Bedrohung für die Gaststätten“, sagte Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung bereits am Dienstag gegenüber Journalisten und spielte damit auf die Prozesse der vergangenen ein, zwei Jahre an, bei denen – überwiegend – die klagenden Anwohner Recht bekommen hatten. Der gültige Bebauungsplan mit seinen strikten Vorgaben gegenüber Kneipen, so findet man im Rathaus, sende das falsche Signal an die Richter, die sich nach wie vor mit dem Lärmkonflikt in der Gustavstraße beschäftigen müssen.

Denn: Seit 1988 habe sich die Lage in der Altstadt grundsätzlich geändert. In einer Sitzungsunterlage für den Bauausschuss ist die Rede von „der wachsenden Identifikation der Fürther mit ihrer Altstadt“ sowie vom „geänderten Stellenwert, den abendliches Ausgehen inzwischen eingenommen hat“. Die Restriktionen im Bebauungsplan spiegelten daher weder die Lebenswirklichkeit noch die Wünsche der Bevölkerung wider.

Den Freizeitwert, den die Gustavstraße seit Jahren biete, wolle die Stadt Fürth bewahren – „ohne dabei den Schutz der dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen“, heißt es aus dem städtischen Baureferat. Auch jetzt wolle man keinesfalls am Status eines Mischgebiets aus Wohnen, Gastronomie und Gewerbe rütteln. Aber es müsse möglich sein, „bestehende Betriebe angemessen zu erweitern“. Spielhallen sollen in der Altstadt – also dem Areal nordöstlich der Königstraße – weiterhin außen vor bleiben.

Wie notwendig aus Sicht der Stadt eine Änderung des Bebauungsplans ist, zeigte sich Anfang 2013. Damals flog dem Rathaus die Erlaubnis um die Ohren, die es den Wirtsleuten des „Gelben Löwen“ erteilt hatte, damit diese einen weiteren Schankraum namens Kleeblattstube im ersten Stock des Hauses einrichten durften. Nach Klage eines Anwohners waren die Ansbacher Verwaltungsrichter nämlich der Meinung, dass der Bebauungsplan nur „geringfügige Erweiterungen“ zulasse.

Allerdings: In der gestrigen Sitzung des Bauausschusses wurde Baureferent Joachim Krauße nicht müde zu betonen, dass die geplante Änderung nur „eines von zwei Hindernissen“ für Gastronomen aus dem Weg räume – über allem stehen nach wie vor die Grenzwerte der sogenannten TALärm, auf die sich das Verwaltungsgericht Ansbach in Urteilen zur Gustavstraße bereits berufen hat. Das heißt: Bevor beispielsweise der „Gelbe Löwe“ seine Kleeblattstube in Betrieb nehmen könnte, müsste die Politik in München oder Berlin per Gesetz an den Lärmgrenzwerten drehen. Oder aber ein den Ansbachern übergeordnetes Gericht beschlösse, dass die TA-Lärm nicht auf Gaststätten anzuwenden ist.

Stadträte von SPD, CSU und Grüne stellten in der gestrigen Sitzung daher heraus, dass die Änderung des Bebauungsplans nur ein „Mosaiksteinchen“ im Kampf um die Freizeitkultur der Gustavstraße sei. Gegen das Vorhaben stimmte lediglich Heidi Lau von den Freien Wählern. Nächste Woche wird der Stadtrat – so viel scheint sicher – seine Zustimmung erteilen. Das eigentliche Verfahren zur Änderung wird sich bis zum Abschluss aber über mehrere Monate hinziehen. Auch Bürger dürfen ihre Bedenken im Lauf dieses Prozesses einbringen – und am Ende sogar klagen.

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