Stehen Wohnungen leer, drohen saftige Geldbußen

20.7.2014, 21:00 Uhr
Die Stadt will die Zweckentfremdung von Wohnungen in Fürth bekämpfen.

© Hans-Joachim Winckler Die Stadt will die Zweckentfremdung von Wohnungen in Fürth bekämpfen.

18 DIN-A4-Seiten umfasst das Regelwerk, das dieser Tage bereits im Bau- und Werkausschuss zur Debatte stand. Es beinhaltet neben der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch die Richtlinien zu deren Vollzug. Jede Menge sperriges Verwaltungsdeutsch zu einer Materie mit vielen Wenns und Abers.

Klar ist: Mit der Satzung sagt die Stadt der Zweckentfremdung von frei finanziertem Wohnraum den Kampf an. Nachvollziehbar ist das Argument von Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD), dass viel gewonnen wäre, käme nur jede zehnte leerstehende Wohnung wieder in den Mietkreislauf. Denn: Von einer Nutzungsverpflichtung würden vor allem einkommensschwachen Gruppen profitieren. Wie berichtet, stehen oft (unrenovierte) Altbauwohnungen leer.

Es gibt aber trotz vieler Detailregelungen auch jede Menge Unklarheiten. Etwa die, wann genau Wohnungseigentümer wegen eines Verstoßes mit Ausgleichzahlungen oder einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen müssten. Beispiel Ferienwohnung. Wer seine eigenen vier Wände während eines dreiwöchigen Urlaubs untervermietet, hat keine Probleme zu befürchten. Wer sein (Zweit-)Haus, seine (Zweit-)Wohnung hingegen ganzjährig als Urlaubsdomizil anbietet, muss sehr wohl damit rechnen, dass ihm die Stadt empfindlich auf die Zehen trit.

Groß ist die Grauzone auch bei längerfristigen Fällen von „Wohnen auf Zeit“, etwa der Beherbergung von Studenten, Praktikanten oder Projektmanagern. Hier wäre laut Satzung der Einzelfall zu betrachten, würden Indizien relevant. Gibt es einen Mietvertrag? Das spräche für eine Wohnnutzung. Oder wird tageweise abgerechnet? Gibt es einen Wäscheservice? Einen Reinigungsdienst? Das spräche für eine hotelähnliche Nutzung, und die wäre unzulässig.

Für Baureferent Joachim Krauße steht schon jetzt fest, dass die Satzung, wenn sie denn kommt, „intensiv juristisch nachgearbeitet werden muss“. Ganz sicher werden sich die Juristen im Rathaus noch einmal mit jenem Passus befassen müssen, demzufolge Wohnräume ohne Bodenbeläge oder Fliesen als nicht bezugsfertig gelten, also leerstehen dürften.

Ein Schwachpunkt, auf den im Bauausschuss Kamran Salimi hinwies. Man möge hier nachbessern, mahnte der Grünen-Stadtrat und erklärte: Kacheln abzuschlagen sei „eine Sache von Minuten“, und auch ein Teppich lasse sich im Handumdrehen herausreißen. OB Jung ordnete daraufhin an, die betrefffende Stelle zu überprüfen.

CSU hat Bedenken

Grundlegende Bedenken kamen von der CSU. Ob die Satzung rechtlich überhaupt zulässig sei, wollte Franz Stich wissen. Antwort: Die Regierung von Mittelfranken habe keine Bedenken geäußert. CSU-Fraktionschef Dietmar Helm gab zu bedenken, er sehe angesichts eines Leerstands von drei Prozent der Wohnungen „die Gefahr einer Alibifunktion“. Helm warf einige Fragen auf: Sei man beim Vollzug nicht angewiesen auf Hinweise aus der Bevölkerung? Antwort: Ja. Wer soll dem dann nachgehen? Das Baureferat. Und wenn auf einen Schlag 15 Meldungen eingehen? Referent Krauße räumte ein, dass man dann sehen müsse, ob die Behörde das bewältigen kann. In jedem Fall will sich die Stadt den Mehraufwand vom betreffenden Eigentümer bezahlen lassen. Beträge zwischen 220 und 2500 Euro sollen für den reinen Verwaltungsakt fällig werden.

Im Bauausschuss stimmte nur die CSU gegen die Einführung der Satzung. OB Jung dagegen hält das Regelwerk schon allein aus Präventionsgründen für wertvoll, SPD-Fraktionschef Sepp Körbl sprach von einem weiteren Mosaiksteinchen, das helfe, die Wohnungsnot in Fürth zu lindern.

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