Steiner Friedhof: Kinderarbeit wird verbannt

15.2.2017, 06:00 Uhr
Auf dem Steiner Friedhof dürfen keine Grabsteine mehr aus Kinderarbeit verwendet werden.

© dpa Auf dem Steiner Friedhof dürfen keine Grabsteine mehr aus Kinderarbeit verwendet werden.

Hannelore Pfetzing-Scheitinger (SPD) meinte dazu: „Ich finde es hervorragend, dass wir das in einer Satzung festklopfen.“ Auch wenn sie einräumte, dass die Kontrollmöglichkeiten gering seien — so hoffe sie doch, dass sich die Bürger an die Regeln halten und auf die Erinnerungsstätten ihrer Verstorbenen keine Steine aus grausamer Kinderarbeit setzten.

Muster aus Nürnberg

Norbert Stark (CSU) wünschte sogar noch eine Verschärfung der Satzung. In der ist die Rede von „schlimmster Form“ der Kinderarbeit. Stark regte an, die Formulierung auszutauschen gegen „jede Form von Kinderarbeit“.

Hier klärte der geschäftsleitende Beamte Steins, Gerhard Seifert, auf. Man habe sich an einer Mustersatzung der Stadt Nürnberg orientiert, denn die sei „rechtssicher“. Die Nürnberger Satzung sei „juristisch abgesegnet“, nachdem ein Händler von Grabsteinen gegen die Satzung geklagt habe und vor Gericht verlor. Mit den Formulierungen sei man auf der sicheren Seite.

Gegen sechs Stimmen wurde die Satzung ohne die Veränderung beschlossen.

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