Tempo-30-Regelung in der Nacht? Skepsis in Fürth

16.10.2014, 20:00 Uhr
Tempo-30-Regelung in der Nacht? Skepsis in Fürth

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Dabei gibt es reichlich Klagen über Gefährdung und Ruhestörung durch Raser in Fürther Wohngebieten. So haben beispielsweise Anwohner der Landmann- und Kellermannstraße bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen gefordert. Doch Straßenverkehrsamtschef Hans-Joachim Gleißner sieht keinen Handlungsbedarf: „Die Straßenverkehrsordnung ist eine Aufgabe des Bundes und nicht der Kommunen“, sagt er auf Anfrage der Fürther Nachrichten.

Wobei Gleißner nach eigenen Worten „ein absoluter Freund von Tempo 30“ ist. Mit der Einschränkung allerdings: „nur dort, wo es auch Sinn macht“. Auf einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße hält der Amtsleiter das Ausbremsen auch zeitweise für unangebracht. „Es würde sich eh kein Autofahrer daran halten“, gibt Gleißner zu bedenken.

Die innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sei vom Gesetzgeber ohnehin als Maximum definiert. Nur unter günstigsten Bedingungen dürfe so schnell gefahren werden. Außerdem schließt sich Gleißner der Argumentation des ADAC an, der meint, dass Autofahrer in Tempo-30 Zonen herunterschalten und die Motoren deshalb lauter statt leiser würden.

Als öffentliches Ärgernis stuft der Amtschef Krachmacher wie Quads ein, die mit Höllenlärm durch die Gegend fahren. Gleißner: „Es wäre einmal der Überlegung wert, was solche eigentlich für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehenen Vehikel überhaupt im gewöhnlichen Straßenverkehr zu suchen haben.“

Untätigkeit zum Schutz der Bevölkerung will sich angesichts des Göttinger Beispiels Rechtsreferent Christoph Maier nicht vorwerfen lassen: „Auch Fürth hat einen Lärmaktionsplan“ Der Straßenverkehr spiele darin eine große Rolle. Weil die Verkehrsbelastung höchst unterschiedlich ist, hält Maier nichts von einer flächendeckenden Geschwindigkeitsbegrenzung.

Außerdem sind nach Ansicht des Referenten zur Geräuschminimierung flankierende Maßnahmen wie Flüsterasphalt und Lärmschutzfenster angesagt. Maier plädiert für ein schwerpunktmäßiges Reagieren und hält die Göttinger Praxis für eine Alibilösung. Allerdings hat sich auch Trier dem Vorbild angeschlossen und die Höchstgeschwindigkeit auf zwei Durchgangsstraßen in der Nacht auf 30 km/h begrenzt. Auch in Kiel wird eine ähnliche Regelung angestrebt und in Augsburg wiederum wurde die Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen sogar auf 20 km/h reduziert.

Verkehrsberuhigte Zonen gibt es in Fürth bereits. Dazu gehören ganze Siedlungen wie etwa Poppenreuth und Straßenzüge wie die Rosenstraße und in der westlichen Innenstadt. Auch nach der Straßensanierung wird daran festgehalten.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in erster Linie aus Sicherheitsgründen eingeführt worden. So auch auf der stark sanierungsbedürftigen Zirndorfer Brücke. Mit Geschwindigkeitskontrollen an dieser Ausfallstraße handelt sich die Stadt derzeit eine Menge Ärger ein. Gleißner hält sie jedoch für unverzichtbar, um das marode Bauwerk durch Erschütterungen nicht noch zusätzlich zu gefährden.

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