Trinkwasserschutz auf dem Prüfstand

10.3.2011, 13:00 Uhr
Trinkwasserschutz auf dem Prüfstand

© Mark Johnston

Bis zum 22. März besteht für alle Fürther Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan „Lkw- und Pkw- Stellplatzanlage Autohaus Graf“ Einspruch einzulegen. Der Bund Naturschutz bietet dazu ein Formblatt an, das über die E-Mail-Adresse fuerth@bund-naturschutz.de oder telefonisch unter (0911) 773940 angefordert werden kann.

Die Stadt Fürth plant nach wie vor eine erneute Erweiterung der Gewerbeflächen für das Lkw-Zentrum des Autohauses im Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Nicht weit davon entfernt liegen im Rednitztal bedeutende Brunnen der Fürther Trinkwasserversorgung.

Zu ihrem Schutz waren auch die jetzt überplanten Grundstücke der infra fürth GmbH aufgekauft worden. Dennoch sind laut BN bereits im Zuge der umfangreichen Gewerbeentwicklung im Wasserschutzgebiet an der Schwabacher Straße während der letzten 15 Jahre deutliche Abstriche am vorsorgenden Trinkwasserschutz gemacht worden.

Während das Wasserwirtschaftsamt nach dem Abzug der Amerikaner zunächst nur Firmen zulassen wollte, die ohne wassergefährdende Stoffe arbeiten, sei dieser vorsorgende Trinkwasserschutz im Laufe der Zeit schleichend immer stärker aufgeweicht worden. „Nun bringt die geplante Erweiterung des Autohauses im Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiet nördlich der Ginsterstraße das Fass zum Überlaufen“, moniert BN-Kreisvorsitzender Reinhard Scheuerlein.

Alternativen im Blick

Der BN ist der Auffassung, dass sich die Abstriche am Trinkwasserschutz in Fürth nicht immer weiter fortsetzen dürfen. Zumal eine nachvollziehbare Untersuchung anderweitiger Realisierungsmöglichkeiten für den Platzbedarf des Autohauses in den Planunterlagen nicht enthalten sei. Und schließlich verfüge die Stadt laut Flächennutzungsplan noch über mehr als 120 Hektar an bislang ungenutzten Gewerbegebieten.

Auch die geplante Beschneidung des Landschaftsschutzgebiets ist für die Naturschützer nicht nachvollziehbar, zumal der Stadtrat erst vor wenigen Wochen die Änderung und Fortschreibung der Landschaftsschutzverordnung beschlossen hat.

Eindringlich warnt der BN vor den Folgen, die dieses Vorhaben als Präzedenzfall für alle anderen Bereiche des Wasserschutzgebiets nach sich ziehen könnte. Scheuerlein befürchtet eine „Erosion des Trinkwasserschutzes“.

Außerdem fordert der BN vom Stadtrat einen Grundsatzbeschluss, dass die Grundstücke der infra, die zum Zweck des vorsorgenden Trinkwasserschutzes erworben wurden, auf Dauer mit dieser Zweckbindung im öffentlichen Eigentum verbleiben und nicht verkauft werden.

Die Fürther Bevölkerung wird zum Großteil mit Trinkwasser aus dem Rednitztal versorgt. Die dazu ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sollen dessen Qualität gewährleisten und es vor dem Eindringen von Schadstoffen bewahren. Dabei wird das Rednitztal für die Trinkwasserversorgung immer wichtiger. Nachdem die nördlichen Stadtteile nicht mehr aus dem Wasserwerk Knoblauchsland versorgt werden, erhalten sie – wie auch der Rest der Stadtgebiete – seit einigen Jahren das gemischte Wasser aus dem Rednitztal und der Fernleitung aus dem Raum Allersberg.