Und noch ein Bebauungsplan für Egersdorf Nord

7.7.2016, 06:00 Uhr
Und noch ein Bebauungsplan für Egersdorf Nord

© Hans G. Esterl

Bestehende Bebauung wird von dem Verfahren nicht belangt. Gleichzeitig erwirkte der Gemeinderat einstimmig eine Änderungssperre für den Bauabschnitt. Damit will das Gremium sicherstellen, dass keine Bauvorhaben dem neuen Verfahren in die Quere kommen oder Anträge von Grundstückseigentümern gestellt werden, die den früher vom Gemeinderat beschlossenen Festsetzungen für das Baugebiet widersprechen.

Bauanträge, die den Wünschen des Gemeinderats entsprechen, sollen aber auch ohne Bebauungsplan schnell bearbeitet werden: Bürgermeister Bernd Obst kann Anträge genehmigen, ohne das Gremium befragen zu müssen. In seinem Beschluss ließ sich der Gemeinderat aber zusichern, dass solche Anträge nicht dem Bebauungsplan entsprechen, der jetzt vom Gericht außer Kraft gesetzt wurde.

Großteil der Fläche bebaut

Das Verfahren zum Aufstellen des Bebauungsplans für den zweiten Bauabschnitt in Egersdorf Nord beginnt unterdessen von vorne, obwohl ein Großteil der Grundstücke schon bebaut wurde. Die Klage eines Nachbarn aus der Ringstraße in Wachendorf hatte den bestehenden Bebauungsplan zu Fall gebracht (die FN berichteten).

Die Kommune habe die Zunahme des Verkehrslärms und die gesamte Verkehrslärmbelastung für die Wohnbebauung an der Ringstraße nicht hinreichend ermittelt und bewertet, begründete der VGH seine Entscheidung. Zwar waren entsprechende Gutachten zur Veränderung des Verkehrs in Auftrag gegeben und beachtet worden. Der Gemeinderat habe aber die hohe Lärmbelastung in der Ringstraße nicht eigens beachtet und diskutiert. „Zwar liegen diese prognostizierten Verkehrslärmerhöhungen am Anwesen des Antragstellers mit 0,3 dB(A) tags und 0,2 dB(A) nachts deutlich unterhalb der Hörbarkeitsschwelle“, schrieb das Gericht. Da die Orientierungswerte für Wohnbebauung (40 Dezibel nachts und 50 Dezibel tagsüber) jedoch um jeweils fünf Dezibel überschritten werden, müssten sie nochmals in Betracht gezogen werden.

Es wird neu gezählt

Die Gemeinde ist zwar der Meinung, dass das Verfahren zum gleichen Ergebnis führen werde. Dennoch werden zur Sicherheit neue Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. In der Ringstraße und speziell vor den Anwesen des Klägers wird also erneut der Verkehr gezählt, um die Lärmbelastung für die Anwohner beziffern zu können.

Die Kosten des neuen Verfahrens schätzt die Bauverwaltung der Marktgemeinde auf 20 000 bis 25 000 Euro. Darin enthalten sind Ausgaben für Gutachten und Rechtsberatung sowie eine Berechnung der anfallenden Verwaltungskosten. „Damit schaffen wir wieder rechtliche Verhältnisse“, sagte Bürgermeister Bernd Obst.

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