Unfall mit Haustieren: Anruf ist grundsätzlich Pflicht

24.8.2017, 11:00 Uhr
Unfall mit Haustieren: Anruf ist grundsätzlich Pflicht

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Zunächst einmal eines vorneweg, die Lage ist nicht so einfach und kein Fall für die Waidmänner. "Mit den Jagdpächtern hat das nichts zu tun", sagt Walter Schulte. Es gehe dabei ums Tierwohl, meint der Jagdberater im Landkreis, und – so blöd das in diesem Zusammenhang auch klingt - um "Sachbeschädigung", denn rein rechtlich sei ein Tier eine Sache. Schulte empfiehlt, immer die Polizei zu rufen: "Da macht man nichts verkehrt." Darauf verweist auch das Landratsamt. Die dortige Veterinärbehörde empfiehlt Autofahrern zudem, auszusteigen und zu schauen, was mit dem angefahrenen oder überfahrenen Tier passiert ist.

In jedem Fall muss der Griff zum Handy und der Anruf bei der Polizei erfolgen. "Das ist grundsätzlich so", sagt Jürgen Steiger, Verkehrssachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Zirndorf. Seine Kollegen machen sich vor Ort ein Bild. Zum einen geht es dabei wieder um das Tierwohl. Verletzte Hunde oder Katzen bringt die Polizei zum Tierarzt, außerhalb der üblichen Praxiszeiten in die Tierklinik. Steiger kann sich an einen Vorfall erinnern, bei dem er selbst dabei war. Ein Hund war angefahren worden, ein Fall für den Tiermediziner. Der Kollege und er liehen sich daraufhin von einem Landwirt eine Kunststoffwanne, luden das Tier ein und brachten es zur Behandlung.

Für den Fall, dass Hund oder Katze zu schwer verletzt sind, greifen die Beamten zur Dienstwaffe, um das Tier zu erlösen. Das sei auch bei Rehen manchmal so, sagt Steiger. Natürlich komme es aber immer auf den Einzelfall an.

Zum anderen geht es auch um mögliche Schäden an den Fahrzeugen, mit denen die Tiere kollidiert. Klar ist: "Ein Hund darf nicht umherstreunen", sagt Steiger. Passiert etwas ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung an der Reihe - falls der Hundebesitzer eine solche abgeschlossen hat. Schwieriger ist es bei Katzen, die zwar oft gechipt sind - damit kann der Besitzer ermittelt werden -, aber als Freigänger eben draußen unterwegs sind.

Und wer beseitigt tote Tiere, die auf der Straße liegen? Zuständig, so lautet die Auskunft der Verkehrsbehörde am Landratsamt, ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Das heißt, bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen würde das Landratsamt dies über die Straßenmeisterei in Ammerndorf regeln. Bei Gemeindestraßen ist die jeweilige Kommune an der Reihe, die dann in der Regel Mitarbeiter ihres Bauhofs losschickt.

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