Unliebsame Nachbarn

26.4.2012, 13:00 Uhr
Unliebsame Nachbarn

© dpa

Begonnen hat der Ärger aus Sicht der Nachbarn bereits vor fünf Jahren mit dem Auszug des Grundstückseigentümers. Seitdem steht das Haus in der Eichenstraße leer, und der Eigentümer kümmere sich um nichts mehr, heißt es. Die nebenan wohnende Nachbarin Kerstin Wolf berichtet, dass die Feuerwehr, die wegen eines Wasserrohrbruchs das Grundstück betreten musste, kaum durch den Garten kam, da dieser so zugewuchert war.

Schwerer wiegt für die Nachbarn, dass sich in dem leerstehenden Haus angeblich tierische Gäste breitgemacht haben: Ratten, Marder und Waschbären vermuten sie.

Die Waschbären hat in Obermichelbach allerdings noch niemand gesehen. Dennoch ist sich Marlene Ulrich sicher, dass sich der Einwanderer aus den USA in der Eichenstraße niedergelassen hat. Sie glaubt, das kleine Raubtier an seiner „Losung“ erkannt zu haben. Eimerweise habe sie in diesem Frühjahr den Kot der Tiere von ihrem Grundstück entsorgen müssen, denn „die koten nicht im eigenen Heim.“

Auch Kerstin Wolf ärgert sich darüber. Der Sandkasten ihrer kleinen Tochter sei deswegen unbenutzbar. Regelmäßig verwüsteten die Marder ihre Blumenbeete und die Waschbären seien Allesfresser, man könne daher im Garten nichts mehr liegenlassen. Als sie einmal vergessen habe, die Garage zu verschließen, seien die Nager dort eingedrungen und hätten alles verwüstet und die gelben Abfallsäcke zerfetzt.

Zudem fühlt sich die Anwohnerin um ihre Nachtruhe gebracht, vor allem in der Paarungszeit. Beim Waschbären ist diese um den Februar herum, beim Steinmarder im Sommer. „Bei offenem Fenster zu schlafen ist dann nicht mehr möglich“, so Wolf. Die Anwohnerin hat bereits mehrfach versucht, die Gemeindeverwaltung einzuschalten — erstmals vor rund zwei Jahren. „Unternommen hat die Gemeinde im Grunde nichts“, empört sie sich.

Die Kommune hat laut Bürgermeister Herbert Jäger inzwischen den Jagdpächter eingeschaltet. Der hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass sich tatsächlich Waschbären in Obermichelbach aufhalten.

Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, seien der Gemeinde die Hände gebunden. Sie könne nur eingreifen, wenn ein hygienisches Risiko von den Tieren ausgehe, was aber bei Ratten nicht der Fall sei. Davon, so der Bürgermeister, könne nämlich erst bei einem massenhaften Auftreten die Rede sein.

Somit wäre die Angelegenheit als rein privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Nachbarn zu betrachten und ein Fall für den Rechtsanwalt. Hilfestellung leistet die Gemeinde immerhin. Sie hat den Eigentümer angeschrieben, um dem Jagdpächter die Genehmigung zum Betreten des Grundstücks zu erteilen, aber im Rathaus rechnet man nicht mit einer Antwort.

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