Unterhaltsvorschuss: Länger Geld für Alleinerziehende

26.7.2017, 19:30 Uhr
Unterhaltsvorschuss: Länger Geld für Alleinerziehende

© Foto: Marcel Kusch/dpa

Diese Gesetzesänderung ist ganz nah dran am Leben. Und sie ist wichtig für alleinerziehende Mütter und Väter, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. In Zukunft ist der Staat bereit, den Unterhalt die gesamte Kindheit hindurch vorzustrecken, wenn der andere Elternteil nicht zahlt (und wenn keine Leistungen des Jobcenters fließen). Oder wenn Alleinerziehende verwitwet sind.

Nicht nur das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Reform, die Kinderarmut spürbar eindämmen soll. Auch im Fürther Jugendamt ist man sich einig: Ganz klar ein großer Schritt, eine Verbesserung für viele Betroffene sei die neue Regelung, sagen die stellvertretende Amtsleiterin Luise Peschke, Christine Scharfenberg, die das Sachgebiet "Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss" leitet, und Michaela Chong, die zum Team der Sachbearbeiterinnen für diese Leistung gehört.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigte 2016, was schon bekannt war: Alleinerziehende sind in Deutschland besonders gefährdet, mit ihren Kindern in Armut zu rutschen. Die Hauptgründe: Fehlende Unterhaltszahlungen – und ein Staat, der zu kurz Ersatz leistete. Gab es vom Ex-Partner keinen Unterhalt, weil er nicht zahlen konnte oder sich weigerte, konnte bislang bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes der sogenannte Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Und höchstens sechs Jahre lang. Gedacht war das, um die Zeit zu überbrücken, in der Eltern vor Gericht stritten. Wurde der Vorschuss für ein Baby beantragt, stand die Mutter also wieder ohne Hilfe da, wenn das Kind sieben Jahre alt war.

Betroffen sind viele: Unterhalt in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe bekommen nur 25 Prozent der Alleinerziehenden. Der Rest erhält unzureichende oder gar keine Unterstützung durch den ehemaligen Partner.

"Das hilft auf einen Schlag so vielen Kindern"

"Ich kenne keine andere Maßnahme, die auf einen Schlag so vielen Kindern, die bei Alleinerziehenden leben, helfen könnte", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), als sie für die Änderung kämpfte. Bund, Länder und Kommunen einigten sich schließlich im Januar nach langem Hin und Her: Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben. Die Befristung auf sechs Jahre entfällt. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten. Danach erst kann das Geld ausgezahlt werden.

Wichtig: Alleinerziehende können ab sofort Anträge stellen. Wer noch im Juli seinen Antrag einreicht, kann unter Umständen das Geld später rückwirkend zum 1. Juli erhalten. Kinder bis zum sechsten Geburtstag bekommen 150 Euro monatlich, bis zum zwölften Geburtstag 201 Euro und bis zum 18. Geburtstag 268 Euro.

Die Jugendämter versuchen, sich das Geld vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückzuholen, und unterstützen Alleinerziehende im Kampf um den Unterhalt. Denn der liegt über den Vorschussleistungen des Staates.

Anträge könnten sich verdreifachen

In Fürth wird der Unterhaltsvorschuss – 1,5 Millionen Euro im Jahr – derzeit an rund 750 Betroffene gezahlt; darunter sind nur 40 Väter, die große Mehrheit sind Mütter. Mit der Gesetzesänderung könnten sich die Fälle verdreifachen, sagt Luise Peschke. Dankbar ist sie, dass die Abteilung mit zwei neuen Mitarbeitern verstärkt wurde, um die zu erwartende Antragswelle bewältigen zu können.

Die Anträge müssen ausgefüllt persönlich im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Sozialrathaus, Königsplatz 2) vorbeigebracht werden. Dort können die Mitarbeiter Betroffene auch beraten. Jeder Einzelfall sei anders. Geöffnet ist die Behörde montags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Den Antrag gibt es unter www.fuerth.de/unterhaltsvorschuss und an der Pforte des Sozialrathauses.

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