Vermummt über die Autobahn gebrettert

16.11.2018, 16:30 Uhr

Besonders eilig hatte es ein Unternehmer Mitte Dezember vergangenen Jahres, als er mit dem Mietwagen vom Flughafen Nürnberg zu seinem westlich von Fürth gelegenen Betrieb fuhr. Bei Seukendorf überschritt er auf der B 8 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern um 66 km/h.

Damit er bei einer Radarkontrolle nicht erkannt werden würde, verhüllte er sich mit einem Tuch und trug, obwohl am Morgen in Richtung Westen unterwegs, eine Sonnenbrille. Auf dem Beweisfoto war daher nur die Nasen- und Mundpartie sichtbar. Dennoch konnte die Polizei den Fahrer ermitteln und ein Bußgeldverfahren einleiten. Gegen den Mann wurde am 10. Januar ein Bußgeldbescheid wegen "vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" erlassen – auf der B 8 gilt von Nürnberg bis zur Messstelle durchgängig ein Tempolimit.

Nicht erschienen

Weil der Betroffene dagegen Einspruch einlegte, beraumte das zuständige Amtsgericht Fürth einen Termin zur Hauptverhandlung an. Allerdings erschienen – trotz Anordnung – weder der Mann noch sein Verteidiger. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde daher durch das Urteil vom 15. Juni verworfen.

Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, die das Oberlandesgericht Bamberg inzwischen abgeschmettert hat. Das Urteil und der Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.


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