Wasserstreit am Anwandener Wolfgangshof vertagt

9.7.2016, 09:00 Uhr
Wasserstreit am Anwandener Wolfgangshof vertagt

© Foto: Hans Esterl

Wie wiederholt berichtet, hat der Wasser- und Bodenverband Asbachgrund die Genehmigung von drei Brunnen zur Grundwasser-Entnahme am Wolfgangshof bei Anwanden angefochten. Der Verband unter Vorsitz von Wolfgang Kleinlein fürchtet, die Faber-Castellsche Vermögensverwaltung, die die Brunnen zur Bewässerung von Feldgemüse bohren möchte, könnte den angrenzenden Landwirten das Wasser abgraben. Auch ein Landwirt sowie die Stadt Oberasbach haben gegen den Bescheid des Landratsamtes Fürth geklagt. Oberasbach sieht die Bemühungen um die Renaturierung des Asbachs konterkariert, sollte die Grundwasserentnahme den Namensgeber der Stadt zum Rinnsal verkümmern lassen.

Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten können sich ziehen, die Klagen gingen im Frühsommer vergangenen Jahres ein, der als Grundstückseigentümer „beigeladene“ Anton Wolfgang Graf von Faber-Castell ist bekanntlich zwischenzeitlich verstorben. Allein eine Dreiviertelstunde befasste sich das Gericht eingangs mit Formalia. Bis etwa geklärt war, wer die Rechtsnachfolge des Grafen angetreten hat (die vier Kinder), wer die Erbengemeinschaft vor dem Kadi vertritt (Vermögensverwalter Rüdiger Hunke) und welchen Rechtsanwalt oder Gutachter die Landkreis-Vertreter als Beklagte sowie die Kläger mitgebracht hatten. Außerdem mussten die Zweifel des Faber-Castellschen Anwaltes Ulrich Numberger an der Zulässigkeit, alle drei Klagen gemeinsam zu verhandeln, protokolliert werden.

Dann wurde es unverhofft spannend: Richter Walk war aufgefallen, dass die Genehmigung der Brunnenbohrung befristet war bis 1. Juli 2016, den Freitag vor der Verhandlung. Die Verlängerung hatte Hunke auf den letzten Drücker, an besagtem Freitag, beantragt und zwar per E-Mail um 11.30 Uhr. Dass sie von der Kreisbehörde keine Stunde später, ebenfalls per E-Mail, in Aussicht gestellt wurde, monierte Sylvia Meyerhuber, die Rechtsanwältin des Wasser- und Bodenverbands. Die Änderung eines Verwaltungsaktes bedürfe eines Schriftstücks mit Unterschrift.

Urkundenfälschung im Amt?

Vier Tage später, am Tag vor der Verhandlung, wurde ein solches Schreiben in der Behörde verfasst, datiert jedoch auf den 1. Juli: für Meyerhuber „Urkundenfälschung“. Stellte sich die Frage, ob die Genehmigung womöglich bereits erloschen war. Eine für Richter Walk „unerwartete und überraschende Wende“, worauf er die Sitzung unterbrach.

Eine halbe Stunde später kehrte die fünfköpfige Kammer in den Sitzungssaal zurück mit dem Hinweis an die Kreisbehörden-Vertreter, dass eine Frist auch nachträglich verlängert werden könne. Vor diesem Hintergrund — „schließlich sind jetzt alle Beteiligten da“, so Walk — stieg das Gericht allen Ungewissheiten über die Bestandskraft des Bescheids zum Trotz in die Erörterung ein. Diese startete Meyerhuber mit der Kritik daran, dass die Gegenseite Schriftstücke — darunter die Ergebnisse einer Messstelle am Asbach, über die der Wasser- und Bodenverband sehr zum Ärger von dessen Vorsteher Kleinlein nicht einmal in Kenntnis gesetzt worden war — erst kurz vor oder zum Gerichtstermin vorgelegt hatte.

Walk kommentierte das mit der Äußerung, „wir werden hier nicht feststellen, wer von Ihnen der Schlimmere ist“. Ihm ging es darum zu klären, inwieweit die genehmigte Grundwasser-Entnahme von 45 000 Kubikmetern im Jahr Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der angrenzenden Äcker und den Asbach haben könnte.

Im Detail erhielt er dabei teils regelrecht konträre Einschätzungen der Gutachter — je nach deren Auftraggeber. Claudia Zetlmeisl vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg etwa, die als Sachverständige für die Fürther Kreisbehörde sprach, bezeichnete die beantragte Entnahmemenge als gering, Otto Heimbucher, Gutachter des Wasserverbands, sprach von einer großen Entnahme, zapften die Brunnen doch in dem ohnehin sehr trockenen Gebiet das komplette neugebildete Grundwasser ab.

Und das habe naturgemäß Auswirkungen aufs oberflächennahe Wasser, das für das Pflanzenwachstum maßgeblich ist. Was wiederum vom Wasserwirtschaftsamt in Abrede gestellt wurde. Die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung seien, wenn überhaupt, allenfalls geringfügig, so Zetlmeisl. So ging es hin und her. Und am Ende dürfte entscheidend sein, welchem Gutachter das Gericht mehr Glauben schenkt.

Gleich wie, Kleinlein hätte sich eine Entscheidung gewünscht. Der Rechtsstreit kostet ihn nur Zeit, an der es ihm angesichts der anstehenden Ernte ohnehin fehlt. Das Geld spielt dabei noch nicht die große Rolle. Mangels belastbarer Zahlen zu möglichen Ernteausfällen, gleich ob auf den Äckern der Anrainer oder auf denen von Faber-Castell, die ein Fürther Gemüsebauer vor eineinhalb Jahren gepachtet hat, ist der Streitwert vorläufig auf das Minimum von 5000 Euro festgelegt. Daran bemessen sich Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare.

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