Wettlauf unter Nachbarn um die Geschäftszentren

14.2.2015, 13:00 Uhr
Wettlauf unter Nachbarn um die Geschäftszentren

© Foto: Heinz Wraneschitz

Der in der Tagesordnung vorgesehene Beschluss, die weiteren Planunterlagen erstellen zu lassen und öffentlich auszulegen, wurde kurzfristig gestrichen. Die weitere Beratung wurde in den nicht-öffentlichen Teil verlegt.

Zwar sieht es nach Meinung des Bürgermeisters nicht so aus, als ob die Handelsketten ihre Pläne, in Wilhermsdorf Geschäfte zu eröffnen, zurückziehen würden. Dennoch äußerte Emmert die Befürchtung: Der Bebauungsplan Langenzenn West, der einen Vollsortimenter, Drogeriemarkt und Bäckerei vorsieht, könnte das Interesse der Unternehmen dämpfen. Sollen sie wirklich fünf Kilometer zennaufwärts fast dasselbe Angebot installieren? Immerhin ist Langenzenn fast doppelt so groß wie Wilhermsdorf, habe also auch die höhere Kaufkraft bieten.

Vorteil Wilhermsdorfs sei laut Uwe Emmert der zeitliche Vorsprung: „Langenzenn ist mit seinen Plänen zwei Monate hinter uns“. Deshalb sein Wort vom „Wettrennen“ und die Hoffnung, die Grundstücksangelegenheiten könnten schnell erledigt werden.

Richard Brand, Geschäftsleiter im Rathaus Langenzenn, sagt zur Frage nach dem Sachstand beim Sondergebiet Nahversorgung Langenzenn West: „Wir sind bei der Behördenbeteiligung in der ersten Runde.“ Ein Einkaufszentrum dort, wo sich aktuell eine Lagerhalle neben der alten Bundesstraße befinde, entstehen zu lassen, darüber werde in Langenzenn schon längere Zeit nachgedacht.

Dass sich die zwei Nachbarorte ein Wettrennen um Geschäfte liefern, sieht man im Landratsamt als Aufsichtsbehörde gelassen. „Solange die sich an die Gesetze halten und nicht gegen übergeordnete Vorgaben wie die Landesplanung verstoßen“, erklärt Sprecher Bernd Kuch.

Nur Beratung

Das Amt berate über geeignete Standorte, aber die Planungshoheit liege bei den Gemeinden. Und zur „Abschöpfungsquote – die Betreiber schauen ja auf das Kundenpotenzial – stellt die höhere Landesplanungsbehörde Betrachtungen an“, so Kuch weiter.

Was Thomas Müller aus dem Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung der Regierung von Mittelfranken zwar bestätigt. Doch „bei uns werden Projekte jeweils für sich geprüft, also ob jedes einzelne mit den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms im Einklang steht“. Eine Bedarfsprüfung sei damit nicht verbunden, heißt es ergänzend.

Sprich: Die Regierung überlässt es dem „freien Markt“, ob sich Händler in dieser oder jener Gemeinde ansiedeln.

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