Wildernder Hund reißt Reh in Burgfarrnbach

6.1.2013, 10:00 Uhr
Wildernder Hund reißt Reh in Burgfarrnbach

© Hagen Gerullis

In der Enge hatte das Reh keine Chance. Aufgescheucht von einem Hund, flüchtete die Geiß am Ortsrand von Burgfarrnbach in eine Sackgasse zwischen zwei Gärten, aus der es kein Entkommen gab. Der Mischling, etwas kleiner als ein Schäferhund, verbiss sich über etliche Minuten in die Hinterläufe, die Schultern und den Hals seiner Beute. Anwohner alarmierten den Jagdpächter. Das noch lebende Reh musste schließlich mit einem gezielten Messerstich von seinen Qualen erlöst werden. Der Hund lag zu diesem Zeitpunkt schon wieder friedlich im Gras.

Wildernder Hund reißt Reh in Burgfarrnbach

© Hussong

Das Jagdgesetz erlaubt Jägern, einen Hund zu töten, der „erkennbar“ Wild nachstellt. Für den Burgfarrnbacher Jagdpächter kam das in dieser Situation aber nicht in Betracht. Umstehende Menschen, nahe Wohnhäuser und die traurige Tatsache, dass für das Reh ohnehin jede Hilfe zu spät war, hielten ihn ab. Dafür nahm er sich den Halter des Tieres zur Brust, der inzwischen auch zum Ort des Geschehens gekommen war und seinen Hund nach eigenen Angaben schon seit Stunden gesucht hatte.

Der Pächter beließ es nicht bei mahnenden Worten, er will den Mann für den Schaden haftbar machen, kündigte er gegenüber den FN an. Das Fleisch sei jedenfalls nicht mehr zu verkaufen, 150 bis 200 Euro seien verloren. Sollte der Hundehalter ihn nicht entschädigen, erwäge er eine Anzeige. Nach Auskunft des Fürther Ordnungsamts drohen in derartigen Fällen bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Für Kurt Hussong, der ebenfalls im Burgfarrnbacher Revier der Jagd nachgeht, ist das „besonnene“ Verhalten des Pächters ein Beleg dafür, dass es den meisten Jägern nicht an „Verantwortungsbewusstsein“ mangelt. Genau dieser Eindruck sei bei der Diskussion um einen Jäger entstanden, der unlängst im Nürnberger Stadtteil Rehhof einen Hund erschossen hat. Hussong betont, dass er sich vom Verhalten dieses Mannes distanziert. Nach allem, was er den Berichten unseres Nürnberger Lokalteils entnommen habe, war der Abschuss des Tieres „ungerechtfertigt“.

Jäger, sagt Hussong, hätten in der Regel selbst Hunde, sie wüssten also nur zu gut, welches „familiäre Verhältnis“ zwischen Hund und Herrchen entsteht. „Schon allein aus diesem Grund wird ein verantwortungsbewusster Jäger selbst dann einen Hund nicht erschießen, wenn es nach gültigem Jagdrecht legitim wäre.“

Auch Stadtförster Martin Straußberger betont, dass sich Jäger, die auf Katzen und Hunde anlegen, „keine Freunde“ machten. Er selbst würde es wohl ebenfalls nicht tun, allerdings pocht er darauf, dass Hunde, die in Wald und Flur das Wild hetzen, ein großes Ärgernis seien. Im dicht besiedelten Großraum – also auch in Fürth – komme das immer wieder vor, wenngleich das Rehwild in den meisten Fällen entwischen könne.

Das Fürther Stadtgebiet besteht laut Straußberger aus dem „Eigenjagdgebiet“ Stadtwald und den sechs Gemeinschaftsjagden Dambach, Burgfarrnbach, Unterfarrnbach, Vach, Mannhof/Stadeln und Poppenreuth/Herboldshof. Die Jagdgenossen, so heißen die Grundstückseigentümer in diesen Bezirken – in der Regel sind es Landwirte –, verpachten die Jagd an einen Jäger. Nur in den sogenannten befriedeten Bezirken „ruht die Jagd“, so Martin Straußberger. Befriedet seien unter anderem Wohngebiete, Friedhöfe und Gärten. Doch sobald die Bebauung endet, sei die Jagd wieder erlaubt. Beispielhaft hierfür sind Treibjagden an den Siedlungsrändern, über die sich bereits FN-Leser beklagt haben.

Der Fürther Stadtförster jedenfalls appelliert an Hundehalter, ihr Tier nicht unangeleint durch die Natur laufen zu lassen. Und wenn doch, dann sollten sie es wenigstens – was den Gehorsam betrifft – sehr gut im Griff haben.

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