Zaun im Wald hat ausgedient

12.8.2014, 06:00 Uhr
Zaun im Wald hat ausgedient

© Horst Linke

Es geht um jene Barriere, die der Industrielle Max Grundig als Vorbesitzer in den 70er Jahren aus Furcht vor Terrorangriffen errichten ließ. Dennoch erschien ihm das Areal nicht sicher genug. Er zog schon bald in einen Hochsicherheitstrakt des Hotels Forsthaus um. Das nun im großen Stil mit Ein- und Mehrparteienhäusern bebaute Grundstück ragt im hinteren Bereich in den Stadtwald hinein.

Doch dort, wo der Baumbewuchs beginnt – hier hat, wie berichtet, ein illegaler Kahlschlag für Furore gesorgt –, ist juristisch noch nicht der Waldrand. Es handelt sich vielmehr um die Ausläufer der Gartenzonen, die sich vom offiziellen Waldbereich nicht unterscheiden. Nur, dass diese mit Zäunen umgeben werden können. Für die Bäume darin gilt jedoch die Baumschutzverordnung. Allerdings wird gerade eine Lockerung diskutiert, wonach Nadelbäume auf bebauten und bewohnten Grundstücken generell nicht mehr unter Schutz stehen sollen.

Bereits im Januar hatte der städtische Umweltausschuss beschlossen,  dass im Waldbereich des Grundig-Parks keine Zäune errichtet werden dürfen und die bestehenden zu beseitigen sind. Der SPD kamen jedoch Bedenken, weil nach Angaben ihres Fraktionssprechers Sepp Körbl seitens der Grundbesitzer im Verbotsfall mit Baumfällungen gedroht worden ist. Sie bat die Verwaltung um Überprüfung der Vor- und Nachteile und um eine Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern.

Das Ordnungsamt begründet das Zaunverbot mit dem Bayerischen Waldgesetz, das der Allgemeinheit freien Zugang zur Natur garantiert. Der Bebauungsplan enthalte lediglich Festsetzungen zum Einzäunen der privaten Grünfläche. Dem Zaunverbot widerspreche auch die Tatsache nicht, dass das Grundstück jahrzehntelang umzäunt war. Schließlich hätten sich Nutzungsbedingungen grundlegend geändert. Auf Bestandsschutz könnten sich die neuen Grundstückseigentümer nicht berufen. Der Parzellierung eines größeren Waldbereichs wird so ein Riegel vorgeschoben.

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