Unfall durch gespanntes Seil: Radfahrer möchte 80.000 Euro

14.3.2019, 09:50 Uhr
Am Main-Donau-Kanal in Berching ist ein Radfahrer im Mai 2017 in ein gespanntes Nylonseil gefahren. Er erlitt beim Sturz schwere Verletzungen. Nun fordert er Schadenersatz vor Gericht.

© Michael Müller Am Main-Donau-Kanal in Berching ist ein Radfahrer im Mai 2017 in ein gespanntes Nylonseil gefahren. Er erlitt beim Sturz schwere Verletzungen. Nun fordert er Schadenersatz vor Gericht.

Auch zwei Jahre nach dem Unfall, das schildert Konrad B. (Name geändert) vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, leide er unter den Folgen des Sturzes und ist auf Physiotherapie angewiesen. Der Ingenieur, der in seiner Freizeit gerne Ski und Rad fuhr, Bergsteigen ging und joggen, leidet bis heute unter Kopfschmerzen. Seine rechte Körperseite ist verspannt, seine rechte Hand kann er kaum gebrauchen. Er hat eine künstliche Bandscheibe, zwei Wirbel in seiner Halswirbelsäule wurden mit einer Metallplatte und fünf Stiften verschraubt.

Zum Verhängnis wurde ihm die Schnapsidee eines jungen Mannes: Der damals 22-Jährige spannte im Suff – er war nach einer durchzechten Nacht mit seinen Kumpels auf dem Heimweg – im Mai 2017 das Nylonseil eines Rettungsrings an der Uferpromenade des Rhein-Main-Donau-Kanals über den Weg. Als Konrad B. nur wenige Stunden später mit dem Fahrrad Brötchen für seine Familie holen wollte, rauschte er in die Falle. Das Seil, gespannt in Kopfhöhe, katapultierte ihn regelrecht vom Rad. Sein Kehlkopf wurde verletzt, Halswirbel brachen, Bänder am Hals rissen ab, Bandscheiben wurden gequetscht, sein ganzer Körper war mit Wunden und Prellungen übersät. Zwei Wochen lag er im Krankenhaus, aufwendige Operationen waren nötig.

Zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

Sieben Monate später, im Dezember 2017, wurde die Tat strafrechtlich gesühnt: Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte den jungen Mann, der die Schnur gespannt hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Auch sein damals 16-jähriger Kumpel wurde verurteilt. Er hatte, ebenfalls bekifft und betrunken, das Geschehen beobachtet und war untätig geblieben – dabei hätte ein späterer Anruf bei der Polizei oder der Feuerwehr dafür sorgen können, dass das Seil gelöst wird.

Nichtanzeigen einer geplanten Straftat brachte ihm drei Wochen Dauerarrest ein. Und nun sitzt Konrad B. wieder mit den beiden jungen Männern in einem Gerichtssaal – er fordert 80.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld von den beiden jungen Männern. Ob und wie viel Geld fließt, ist derzeit aber noch offen. Unter anderem muss sich Richter Christoph Wühr in dem Zivilverfahren selbst ein Bild davon machen, ob der 22-Jährige damals sogar den Tod des Radfahrers billigend in Kauf nahm. Weiterhin muss geklärt werden, ob der 16-Jährige in dieser Sache überhaupt haftbar gemacht werden kann.