Altmühl bleibt offen für Boote

20.5.2018, 18:12 Uhr
Altmühl bleibt offen für Boote

© Naturpark Altmühltal

Als die Angler der Region im vergangenen Jahr zum Schutz bestimmter Fischarten Einschränkungen für Kanufahrer auf der Altmühl forderten, war die Besorgnis bei Touristikern, Freizeitsportlern und Bootsvermietern groß. Schließlich sind die Paddeltouren auf Bayerns langsamstem Fluss ein beliebtes Freizeitvergnügen. Andererseits ist die Region als Naturpark dem sanften Tourismus verpflichtet. In den vergangenen Monaten wurde deshalb nach einer Lösung gesucht, die allen Ansprüchen gerecht wird.

Jetzt hat der Naturpark Altmühltal in einer Besprechung mit Vertretern der Landkreise Eichstätt und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Ingolstadt das weitere Vorgehen in Sachen Bootwandern abgestimmt. Nach dem Gespräch steht fest: Alle Boote der gewerblichen Anbieter, die bereits zugelassen und mit einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung von dem zuständigen Landratsamt ausgestattet sind, dürfen weiterhin fahren.

Damit es der Altmühl nicht zu viel wird und die Fischfauna geschont wird, soll der Bootsverkehr aber nicht weiter wachsen. Deshalb erteilen die zuständigen Landratsämter nur dann eine neue schifffahrtsrechtliche Genehmigung, wenn dafür eine alte zurückgegeben wird. Auch Veranstalter, die ihren Betriebssitz nicht in der Region haben, müssen für ihre Boote eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt beantragen. Die Zahl der gewerblichen Boote, die die Altmühl befahren dürfen, lässt sich also dauerhaft regulieren.

Doch nicht nur Kanuten sind auf der Altmühl unterwegs. Eine zusätzliche Belastung für die Tierwelt ist der Trendsport Stand-up-Paddling (SUP): Bei Touren mit dem Stechpaddel wird nämlich besonders viel Sediment aufgewirbelt. Das ist problematisch für Fischlaich und -brut. Außerdem stören die stehenden Paddler die Wiesenbrüter am Flussufer.

SUP soll deshalb auf der Altmühl künftig generell verboten und nur mit Ausnahmegenehmigungen auf unempfindlichen Flussabschnitten erlaubt sein. Eine entsprechende Verordnung arbeiten die beiden Landratsämter gerade gemeinsam aus. Sie soll noch weitere Regelungen enthalten, die alle Bootwanderer betreffen: So darf die Altmühl nicht mit größeren Booten wie Schlauchbooten oder Flößen befahren werden. Außerdem soll nur flussabwärts gepaddelt werden dürfen. Bei niedrigem Wasserstand wird der Bootsverkehr an den betroffenen Flussabschnitten gegebenenfalls eingeschränkt.

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