Bei der Wahl geht keine Stimme verloren

10.10.2018, 18:18 Uhr
Bei der Wahl geht keine Stimme verloren

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Wie viele Sitze hat der Landtag?

Für den Landtag sind mindestens 180 Mandate zu vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate können es mehr werden, der aktuelle Bayerische Landtag besteht tatsächlich aus exakt 180 Mitgliedern. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird, wie die Bundeskanzlerin, später durch die Abgeordneten gewählt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Wahlkreis und Stimmkreis?

Jeder Regierungsbezirk, zum Beispiel Mittelfranken, bildet einen Wahlkreis. Auf Ebene dieser Wahlkreise werden die Sitze nach Verhältniswahl verteilt. Die Wahlkreise sind wiederum unterteilt in insgesamt 91 Stimmkreise. Einer davon ist der Stimmkreis 506 Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?

Im Wahllokal erhält jeder Wähler, jede Wählerin für die Landtagswahl zwei graue Stimmzettel: einen schmaleren für die Erststimme und einen größeren für die Zweitstimme. Das System erinnert auf den ersten Blick an das der Bundestagswahl. Doch es gibt wesentliche Unterschiede. Denn während die Zweitstimme bei der Bundestagswahl über die Stärke der Partei bestimmt, hat die Erststimme bei der Landtagswahl wesentlich mehr Gewicht. Sie wird mit der Zweitstimme addiert und beeinflusst somit das Gesamtergebnis.

Damit alle bayerischen Regionen im Parlament vertreten sind, wird aus jedem Stimmkreis wie bei der Bundestagswahl mit der Erststimme ein Abgeordneter direkt gewählt. Das bedeutet: Es gibt auf jeden Fall 91 Abgeordnete.

Darüber hinaus spielt die Erststimme eine Rolle bei der Sitzverteilung: Denn dafür werden Erst- und Zweitstimme zusammengezählt. Das Ergebnis wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet, und dieser Anteil entscheidet, wie viele Sitze jede Partei erhält.

91 Mandate werden also direkt gewählt, die restlichen Mandate werden über die Summe aus Erst- und Zweitstimme vergeben, und zwar auf Ebene der sieben Regierungsbezirke. Bezogen auf Mittelfranken, wird es im neuen Parlament zwölf direkt gewählte MdLs geben und weitere zwölf, die über die Liste ins Parlament kommen.

 

Kann ich auch eine Liste ankreuzen?

Anders als bei der Bundestagswahl hat die Zweitstimme zusätzlich eine personalisierte Funktion. Auf dem Stimmzettel muss eine einzelne Person angekreuzt werden. Nur eine Parteienliste anzukreuzen ist nicht möglich. Mit dieser personalisierten Zweitstimme kann der Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge beeinflussen. Das heißt: Ein Kandidat kann wie bei der Kommunalwahl durch die Zahl seiner Stimmen auf der Liste nach oben oder unten rutschen. Wichtig ist der Listenplatz trotzdem, denn je weiter ein Kandidat oben steht, desto besser wird er wahrgenommen und gewählt.

 

Steht der Direktkandidat auch auf der Liste?

Ein Kandidat, der sich im Stimmkreis 506 für das Direktmandat bewirbt, kann in diesem Stimmkreis nicht gleichzeitig auf der Liste seiner Partei angekreuzt werden.

Beispiele: Manuel Westphal (CSU) tritt für seine Partei als Direktkandidat im Stimmkreis an. Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme steht sein Name in diesem Stimmkreis aber nicht. In allen anderen mittelfränkischen Stimmkreisen dagegen kann er unter der Nummer 113 (Platz 13 auf der Liste 1) mit der Zweitstimme angekreuzt werden. Harald Dösel von der SPD kandidiert direkt im hiesigen Stimmkreis, in den anderen mittelfränkischen Stimmkreisen steht sein Name auf Platz 9 bei den Zweitstimmen (SPD). Der Name Wolfgang Hauber, Direktbewerber der Freien Wähler, steht auf dem Zweistimmenzettel außerhalb des Stimmkreises 506 immerhin auf Platz 3 (FW).

 

Ist meine Erststimme verloren, wenn mein Wunsch-Kandidat nicht direkt gewählt wird?

Nein, das ist eben der größte Vorteil gegenüber der Bundestagswahl: Keine Stimme geht verloren, weil sowohl Erst- als auch Zweitstimme verrechnet werden.

 

Was ist ein Überhangmandat?

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Stimmkreisen gewinnt, als ihr durch ihren Anteil an der Gesamtstimmenzahl zustehen. Dadurch erhöht sich die Gesamtanzahl der Abgeordneten. Dem 16. Bayerischen Landtag (2008 bis 2013) gehörten beispielsweise 187 Abgeordnete an, sieben mehr als nötig.

 

Gilt für die Landtagswahl auch die Fünf-Prozent-Hürde?

Ja. In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die mindestens fünf Prozent der Gesamtstimmen erhalten haben. Trifft das nicht zu, bekommt selbst der mit der Erststimme direkt gewählte Kandidat kein Mandat. Denn im bayerischen Wahlsystem gibt es, im Gegensatz zum Bundestagswahlsystem, keine Grundmandatsklausel.

 

Und wie funktioniert die Bezirkstagswahl?

Gleichzeitig mit dem Landtag stimmen die Wahlberechtigten am 14. Oktober auch über die Zusammensetzung der sieben bayerischen Bezirkstage ab. Hier gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie für den Landtag. Die beiden Stimmzettel (einer schmal, einer groß) sind blau. Allerdings gibt es für den Bezirkstag keine Fünf-Prozent-Sperrklausel.

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