Glyphosat-Aus bei der Stadt Gunzenhausen?

29.1.2018, 06:05 Uhr
Glyphosat-Aus bei der Stadt Gunzenhausen?

© Klaus-Dieter Gabbert/dpa

Fraktionssprecher Peter Schnell forderte zudem, dass "Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt" werden sollen. Zudem sollten "private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, vertraglich verpflichtet werden, auf Glyphosat zu verzichten". Bei laufenden Verträgen solle auf eine freiwillige Einigung hingewirkt werden.

Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen soll nach dem Willen der Öko-Partei eine Klausel eingefügt werden, "mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet". Dies solle auch für Verträge gelten, die sich automatisch verlängern.

Darüber hinaus fordert Schnell, dass städtische Einrichtungen und Vereine, die zum Thema Gartenpflege beraten, "nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hinweisen und den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten vermitteln".

Glyphosat-Aus bei der Stadt Gunzenhausen?

© Marianne Natalis

Unter Beteiligung von Fachleuten solle zudem "für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt werden, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und ohne andere Pestizide ermöglicht". Dazu solle man Erfahrungen anderer Kommunen und das Know-how von Experten, beispielsweise aus Umweltverbänden, in Sachen pestizidfreie Grünflächenpflege nutzen.

Zur Begründung führt der Grünen-Kommunalpolitiker an, dass "die schädlichen Auswirkungen von glyphosathaltigen Mitteln unstrittig seien, und er verweist in diesem Zusammenhang auf die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Erlasse gegen Ausnahmen

Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) hätten in Reaktion auf die IARC-Einstufung bereits Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (unter anderem im kommunalen Bereich) erlassen. Und bereits 2013 habe sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosphathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.[1] "Zudem", so Schnell, "haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie Toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen."

Die Stadt Gunzenhausen solle sich "dieses Handeln zum Vorbild nehmen", fordert Schnell. Sie solle mit einem entsprechenden Beschluss "gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden".

Und der Fraktionschef beschließt seinen Antrag mit einem Appell an die Bauern: "Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen."

In Weißenburg ist man übrigens schon einen entscheidenden Schritt weiter: In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses des dortigen Stadtrats wurde festgeschrieben, stadteigene Flächen künftig ohne Einsatz von Glyphosat zu bewirtschaften oder bewirtschaften zu lassen. Dieser Passus wird laut dem Beschluss auch in neue Pachtverträge aufgenommen werden.

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