Gunzenhausen: Alter Kirchweih-Festwirt verklagt Stadt

17.3.2017, 17:30 Uhr
Gunzenhausen: Alter Kirchweih-Festwirt verklagt Stadt

© Archivfoto: Dressler

Der zuständige Stadtratsausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass künftig der Firma Widmann aus Freising das Bierzelt auf der Gunzenhäuser Kirchweih aufbaut und betreibt. Das Konzept von Widmann hatte die Mitglieder des Ausschusses bei der Präsentation in nichtöffentlicher Sitzung so überzeugt, dass sie sich einstimmig für den Freisinger als neuen Betreiber ausprachen.

Diese Entscheidung wollte der bisherige Festwirt Oliver Höhn so nicht hinnehmen und zog dagegen vor Gericht. Anfang Januar reicht Höhns Anwalt eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht in Ansbach ein. Hauptkritikpunkte waren für Höhn, dass er nicht gewusst habe, dass es noch andere Bewerber gebe und dass die von der Stadt gewünschten Kriterien nicht transportiert worden seien, erläuterte Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nun in einem Gespräch mit dem Altmühl-Boten.

Vorwürfe, die der Chef der Stadtverwaltung nicht nachvollziehen kann. Zum einen zeigt Fitz eine Liste mit von den Fraktionen gewünschten Kriterien, die bei der Einladung an die beiden Bewerber mitgeschickt worden sei. Explizit sei Höhn in seiner Präsentation ja auch auf Punkte wie eine bessere Beschallung oder ein größeres regionales Angebot im Zelt eingegangen. Außerdem habe Höhn sich sogar noch aussuchen dürfen, an welcher Stelle er sein Konzept dem Ausschuss präsentiert. Er muss somit also gewusst haben, dass es einen Mitwerber gibt, macht Fitz deutlich.

Die Zeit drängt

Hätte der Bürgermeister kein Zeitproblem, dann würde er die Klage wohl am liebsten einfach aussitzen, denn Fitz ist vollkommen davon überzeugt, dass die Stadt "alles richtig" gemacht hat. Doch die Klage von Höhn hat aufschiebende Wirkung, so lange eine Entscheidung aussteht, kann die Stadt den Vertrag mit Widmann nicht schließen. Und wann die Sache tatsächlich vor Gericht landet, ist angesichts von über 600 offenen Verfahren, die beim Verwaltungsgericht anhängig sind, nicht absehbar.

Dankenswerter Weise habe der zuständige Richter wenigsten einen Erörterungstermin angeboten. Dort wurde eine Lösung für eine außergerichtliche Einigung skizziert, so Fitz. Auf dieser Grundlage bot die Stadt Höhn zwei Veranstaltungen, eine davon bei "See in Flammen", sowie eine Beteiligung an den Anwaltskosten an. Die Verhandlungen zogen sich über Wochen hin, Ende vergangener Woche sei dann über Höhns Anwalt die Forderung nach einer dritten Veranstaltung und der Übernahme der ganzen Anwaltskosten auf seinen Tisch geflattert, berichtete Fitz.

Das war der Moment, wo dem Bürgermeister der Geduldsfaden riss. Anfang dieser Woche habe er deshalb Höhns Anwalt mitgeteilt, dass man auf diese Weise nicht zusammenkomme. Um aber nicht Gefahr zu laufen, am Ende im September ganz ohne Bierzelt dazustehen, hält es Fitz für das Beste, das ganze Paket neu auszuschreiben. Darüber soll nun der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 22. März, um 15 Uhr im Rathaus entscheiden. Zuvor sollen die Mitglieder die Einführung von klaren Vergaberichtlinien für die Kirchweih beschließen.

Mit einer Neuausschreibung würde die Klage gegenstandslos, das Gericht müsste lediglich darüber entscheiden, wer die Verfahrenskosten trägt. Gunzenhausen sind bisher übrigens keine Anwaltskosten entstanden, die 17-seitige Erwiderung auf die Klage hat Fitz, der ja selbst Jurist ist, verfasst.

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