Gunzenhausen bittet die Bürger zur Kasse

19.4.2017, 06:00 Uhr
Gunzenhausen bittet die Bürger zur Kasse

© Foto: Natalis

Thomas Eischer, Sachgebietsleiter im Landratsamt und für die Rechtsaufsicht seiner Behörde über die Gemeinden zuständig, ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass es nun auch in Altmühlfranken ernst wird mit der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).

Bislang hinke der Landkreis der allgemeinen Entwicklung zwar deutlich hinterher: Nur sieben der 27 Gemeinden (26 Prozent) hätten eine SABS, bayernweit seien es 75, im Kreis Ansbach über 80, in den Landkreisen Roth und Erlangen-Höchstadt sogar deutlich mehr als 90 Prozent. Doch die Gesetzeslage – und insbesondere ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 2016 – verpflichte die Kommunen nun dazu, ihren Widerstand aufzugeben. Und das Landratsamt, mehr Druck auf die Stadt- und Gemeinderäte auszuüben.

Im Kern stellten die Münchner Richter fest, dass jede Gemeinde, die zur Deckung ihres Haushalts Steuern erhebt oder Kredite aufnimmt, Straßenausbaubeiträge von ihren Bürgern eintreiben muss. Eine Soll-Bestimmung im Kommunalabgabengesetz, hinter der sich alle Beteiligten "bisher versteckt haben" (Eischer), sei nach diesem Urteil kein Schlupfloch mehr: "Da können wir nicht mehr wegsehen", so Eischer. Das "Soll" im seit mehr als 30 Jahre geltenden Gesetzestext sei im Juristendeutsch gleichbedeutend mit einem "Muss", hatte zuvor schon Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, ein gelernter Jurist, betont.

160 Kilometer Straßen

Kleinere Spielräume zur Entlastung der Bürger habe die Kommune allenfalls noch bei der Höhe der Beiträge, indem sie ihren eigenen Anteil an den Kosten einer Baumaßnahme möglichst hoch halte: Bei Anliegerstraßen liege der maximal zwischen 35 und 40 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen bei höchstens 50 bis 55 Prozent, und bei Hauptverkehrsstraßen steige er auf bis zu 75 Prozent. Prinzipiell, so Eischer, gelte eine SABS "nur für Straßen, bei denen die die Gemeinde die Straßenbaulast hat – also nicht für Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen". In Gunzenhausen sind davon immerhin 160 bis 170 Kilometer Straßen betroffen.

Außerdem stellte der Fachmann aus dem Landratsamt klar, dass die Anlieger einer öffentlichen Straße, genauer: Hausbesitzer und Erbbauberechtigte, nur dann bezahlen müssen, wenn diese erneuert, verbessert oder erweitert wird, also "ein anderes Gesicht bekommt". Der regelmäßige Unterhalt alleine rechtfertige keine Beiträge.

Zudem müsse die Maßnahme tatsächlich erforderlich sein, was erfahrungsgemäß alle 20 bis 25 Jahre, je nach Belastung der Straße, der Fall sei. Berechnet würden die Straßenausbaubeiträge nach Grundstücksgröße und zulässiger Geschossflächenzahl; die tatsächliche Bebauung sei "irrelevant", so Eischer.

Diese Grundsätze gelten prinzipiell, egal für welche der beiden Möglichkeiten der Beitragserhebung sich der Stadtrat am Ende entscheide, sagte Eischer: die Einmal- oder die wiederkehrenden Beiträge, bei denen Hausbesitzer in einem Orts- oder Stadtteil in eine gemeinsame "Straßenbaukasse" einzahlen. Und er stellte dann die Vor- und Nachteile der beiden Methoden vor.

In der anschließenden Diskussion wurde schnell klar, wofür die Stadtverwaltung um Rathaus-Chef Fitz votiert: das "klassische" und vielfach erprobte Modell der Einmalbeiträge. "Gunzenhausen hat 14 Ortsteile, die jeweils separate Abrechnungseinheiten bilden", rechnete Fitz vor, der übrigens einer durchaus möglichen rückwirkenden Erhebung von Beiträgen eine Absage erteilte. "Dazu kommt noch die Kernstadt mit mehreren Teilen, also insgesamt 20 bis 30 Gebiete." Für jedes davon müsse ein separates Investitionsprogramm erarbeitet werde: "Den Verwaltungsaufwand muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen."

"Verwaltungsmonster"

Stadtkämmerer Werner Stützer sprach gar von einem "Verwaltungsmonster" das die Stadt heimsuchen werde, sollte sie sich für die Variante der wiederkehrenden Beiträge entscheiden. Man müsse 5000 bis 6000 Grundstücke auf ihre Nutzung hin untersuchen, dabei "fordert uns das Thema Abwasser schon mit allem, was wir haben". Man habe im Rathaus keine Zeit für die SABS, "außer wir bekommen zusätzlich fünf Mann".

Hans-Peter Neumann, 2. Bürgermeister und SPD-Stadtrat, graut es ebenfalls bei der Vorstellung, welch aufwendige Bestandsaufnahmen für das Alternativmodell nötig wären: "Ein Wahnsinn!", kommentierte er — und fügte hinzu: "Auch der Bayerische Gemeindetag bewirbt das nicht gerade."

CSU-Fraktionschef Manfred Pappler plädierte dafür, "den Verwaltungsaufwand durchzukalkulieren" und "keine Hauruck-Aktion" zu veranstalten. Er sprach sich zudem für eine "Bürgerbeiligung" aus, denn schließlich "entscheiden wir über deren Geldbeutel". Die Auswahl des SABS-Verfahrens sei die "schwierigste Aufgabe" bei der Lösung eines Problems, "das keiner von uns haben wollte".

Ein Satz, für den er sich prompt einen Konter von Dr. Werner Winter einfing: Der verantwortliche Gesetzgeber sei die Landesregierung, die bekanntlich von der CSU gestellt werde, sagte der Stadtrat der Freien Wähler. Baden-Württemberg jedenfalls habe keine SABS, und auch in Bayern gelte: "Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit, die Vorschriften zu ändern." Und Neumann sekundierte: "Wer sich beklagt, soll nach München schreiben!"

In Gunzenhausen jedenfalls wird das Thema nun von den Stadtratsfraktionen beraten, ehe eine "Bürgerbeteiligungsrunde" (Fitz) stattfinden wird. Klar ist für den Rathaus-Chef auf jeden Fall, das man es "nicht auf die lange Bank schieben" könne. Er strebt eine Lösung für 2018 an — am liebsten "landkreis-einheitlich".

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