Gunzenhäuser Stadtrat sieht Gefahr fürs Trinkwasser

18.5.2018, 05:50 Uhr
Gunzenhäuser Stadtrat sieht Gefahr fürs Trinkwasser

© Bodo Marks/dpa

Am Ufer des Altmühlsees, im Bereich der Seezentren und Parkplätze, werde ein zugelassenes Biozid auf die Bäume gesprüht, hatte die Behörde verkündet. Nicht jedoch, welches Mittel eingesetzt wird, wie der Gunzenhäuser Grünen-Stadtrat Schnell moniert. Und er erinnert in einem Brief an die Ansbacher Behörde, dass bei der Anwendung dreier von ihm namentlich genannten Spritzmitteln ein Abstand von bis zu 100 Metern zu Gewässern eingehalten werden müsse. "Die Abstandsauflagen für diese Produkte gelten nach unserer Kenntnis sowohl für die Boden-, als auch für die Luftanwendung. Zudem sind Biozide äußerst giftig für Wasserorganismen und gefährden das Trinkwasser."

Eine jährliche Begiftung, wie bislang praktiziert, lehnten Schnell und seine Ehefrau Eva, die das Schreiben ebenfalls unterzeichnete, "kategorisch ab". Denn: "Das Gift tötet nicht nur den Eichenprozessionsspinner, sondern praktisch alle Schmetterlinge, Heuschrecken und andere Insekten und führt zum Verschwinden von Gegenspielern wie der Kohlmeise oder Fledermäusen, die nach dem Gifteinsatz mangels Insekten verhungern. Auch Raubwanzen, Schlupfwespen und Waldameisen werden im Zuge der Begiftung getötet und können somit im Folgejahr die Massenvermehrung der Prozessionsspinner nicht stoppen."

Wie könne eine Behörde wie das Wasserwirtschaftsamt, deren Aufgabe die Reinhaltung der Gewässer, wie auch die Aufrechterhaltung der Wasserqualität sei, "ein Biozid einsetzen, welches sehr wahrscheinlich derartige ökologische Schäden nach sich zieht?", fragen die Schnells.

Sinn erschließt sich nicht

Der Sinn dieser Begiftung erschließe sich ihnen "in absolut keinster Weise, da die Nester des EPS sowie die toten Raupen mit Millionen von verbleibenden Brennhaaren in der Landschaft zurückbleiben, auch wenn die Absperrungen schon längst aufgehoben sind". Sinnvoll wäre es seiner Ansicht nach, die leicht zu erkennenden Nester der Raupen "unter entsprechenden Schutzmaßnahmen abzusaugen oder abzuflammen".

Zwar sei es "selbstverständlich", dass in Stadtnähe, Spielplatznähe oder entlang häufig begangener Wanderwege gegen den EPS vorgegangen werden müsse, weil dessen Haare allergische Reaktionen auslöse und der Schutz der Bevölkerung absolut gewährleistet sein müsse. "Dabei sollen jedoch nach unserer Meinung oben genannte mechanische Verfahren — Absammeln, Abflammen oder Besprühen der Nester mit Wasserglas — zum Zuge kommen. Dies ist in anderen Orten seit Jahren möglich, wie die Beispiele Berlin-Lichtenberg und Hamburg zeigen. Warum nicht auch bei uns?" Natürliche Mittel gegen Gefährdungen seien chemischen "klar vorzuziehen", betonen die Schnells. Und mahnen die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes: "Wir alle stehen in der Verantwortung, alles zu unternehmen, um unseren Kindern und Kindeskindern eine bewohnbare, lebenswerte Erde zu hinterlassen."

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