Gustl Mollath bleibt vorerst weiter in der Psychiatrie

28.5.2013, 18:10 Uhr
Dem seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath bleibt weiterhin ein Leben in Freiheit verwehrt.

© David Ebener/dpa Dem seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath bleibt weiterhin ein Leben in Freiheit verwehrt.

Einen entsprechenden Antrag hatten Mollaths Anwälte Anfang Mai bei der Regensburger Justiz gestellt. Die Anwälte hatten sich dabei darauf berufen, dass die in dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführten Fakten weitgehend Mollaths Unschuld belegten. Ihrem Mandaten sei es daher nicht länger zumutbar, gegen seinen Willen in der Psychiatrischen Klinik in Bayreuth untergebracht zu werden.

Eine Regensburger Gerichtssprecher begründet die jüngste Entscheidung damit, solange die Prüfung des Wiederaufnahmeantrags nicht abgeschlossen sei, sehe sich die Kammer nicht in der Lage, „über die Zulässigkeit von Mollaths Unterbringung zu entscheiden“. Wie lange die Prüfung noch dauern wird, sei unklar. Mit der Frage, ob Mollath noch vor dem Ende des Regensburger Prüfungsverfahrens auf freien Fuß kommt, ist derzeit auch das Landgericht Bayreuth befasst.

Der Nürnberger Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er laut Urteil seine Frau misshandelt hat. Nach Einschätzung des Bezirksklinikums Bayreuth leidet Mollath weiterhin an Wahn und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Brisant ist der Fall, weil der heute 56-Jährige im Jahr 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals keine Ermittlungen eingeleitet.

Im Jahr 2011 bestätigte eine Untersuchung der Bank manche Vorwürfe Mollaths. Inzwischen wollen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

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