Haftstrafe für dilettantischen Gefängnis-Befreiungsversuch

18.8.2016, 15:54 Uhr
Haftstrafe für dilettantischen Gefängnis-Befreiungsversuch

© Nicolas Armer/dpa

Für eine versuchte Gefangenenbefreiung kommt ein 34-Jähriger mit einer relativ milden Strafe davon. Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte den Mann am Donnerstag zu vier Monaten Gefängnis. Er hatte nach den Worten des Richters auf "ziemlich dilettantische" Weise versucht, einen Gefangenen aus dem Bayreuther Gefängnis zu befreien.

Der Mann hatte sich vor dem Bayreuther Gefängnis in Position gebracht, als der Häftling mit anderen Gefangenen zum Arbeitsdienst aus der Anstalt geführt wurde. Dann war er mit ihm weggerannt. Auf der Flucht gab er ihm seine Jacke, damit er nicht als Häftling erkannt wird. Zwei Komplizinnen, die in einem Auto warteten, wollten die beiden mitnehmen - die fanden das Fluchtauto aber nicht. Zudem verloren sich Häftling und Fluchthelfer aus den Augen. Grund laut Aussage des Angeklagten: "Der war zu langsam."

Gefängnisbedienstete nahmen den Häftling kurz darauf wieder fest. Der Angeklagte stellte sich vor Gericht als Mitläufer dar, der nur helfen wollte: "Ich war nur Depp vom Dienst." Eine der beiden Frauen hat Kinder mit dem Gefangenen, sie habe den Befreiungsplan geschmiedet. Grund für den Fluchtversuch sei gewesen, dass eine der Töchter ins Heim kommen sollte - und ihr Vater sie noch einmal sehen sollte.

In der Sache räumte er die Vorwürfe dennoch ein. Da er aber 13 Vorstrafen mitbrachte und die Tat verübte, während er unter Bewährung stand, muss er nun ins Gefängnis. Die mutmaßliche Haupttäterin war zuvor in einer anderen Sache zu einer Haftstrafe verurteilt worden - daher ging sie für den Befreiungsversuch straffrei aus. Auch das Verfahren gegen die andere Komplizin wurde eingestellt.