Hakenkreuz auf dem Dach: Hohe Geldstrafen für Augsburger

13.6.2018, 13:24 Uhr

Angeblich war es erst nur ein gemaltes "X". Dann kamen noch vier Striche dran und fertig war das Hakenkreuz. Bei einer feuchtfröhlichen Grillparty im vergangenen Herbst in Augsburg hatte ein 30-Jähriger seinem Kumpel mit einem Hochdruckreiniger das verbotene NS-Symbol meterhoch auf das Dach gespritzt. Ein viertel Jahr lang prangte das Hakenkreuz an einer viel befahrenen Straße, dann fingen Medien an zu recherchieren und bei der Polizei ging eine anonyme Anzeige ein.

Nun endete die nach Aussage des Angeklagten "dumme Gaudi" für den Hakenkreuzschmierer und auch den 31 Jahre alten Hausbesitzer mit einer saftige Geldstrafe von jeweils mehr als 5000 Euro. Das Amtsgericht Augsburg sprach die zwei geständigen Männer am Mittwoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig.

"Wir fanden es recht lustig"

An jenem Tag etwa Ende September 2017 wollte der Jüngere seinem Bekannten das Dach reparieren. Verbunden wurden der Freundschaftsdienst mit einem Grillabend. Der 30-Jährige hatte einige Bier intus, hantierte mit dem Druckreiniger herum und sprühte flugs den Dreck derart von den Ziegeln, dass das Hakenkreuz erschien. Erst ein paar Stunden später sei dem Hausbesitzer davon erzählt worden, um ihn zu ärgern. "Wir fanden das recht lustig", sagte der Schmierer in dem Prozess zu der Aktion.

Dennoch sei allen Beteiligten klar gewesen, dass das Hakenkreuz bald wieder verschwinden müsse. Schon am nächsten Tag habe man mit Hilfe eines Schwamms das Nazizeichen wieder mit Schmutz bedeckt. Doch der nächste Regen habe es wieder freigelegt, entschuldigten sich die Angeklagten. Amtsrichter Roland Fink fand das wenig überraschend: "Die Schwammaktion war völlig unsinnig", beschied er. Erst als der Staatsschutz der Kriminalpolizei Mitte Januar das Haus durchsuchte, wurde das Hakenkreuz entfernt.

Symbol sei nicht aufgefallen

In dem Verfahren entschuldigte sich der 31-Jährige damit, dass ihm selbst die ganze Zeit das Symbol an seinem Dach nicht mehr aufgefallen sei. Das Hakenkreuz sei von Bäumen verdeckt worden. Doch irgendwann fiel das Laub und Zweige wurden weggeschnitten. "Ab November freier Blick aufs Hakenkreuz, so schaut es nämlich aus", kanzelte der Richter die Entschuldigungen ab.

Obwohl die beiden Männer wegen einer Reihe von Taten zwischen Betrug und Diebstahl bereits vorbestraft waren, hielt der Richter ihnen zugute, dass sie keine Extremisten seien. "Wir haben es nicht mit einem rechtsradikalen Sturmtrupp zu tun." Ansonsten könne bei Hakenkreuzschmierereien auch schon einmal über eine Gefängnisstrafe nachgedacht werden, meinte Fink. So beließ er es aber bei den auch von der Staatsanwältin geforderten Geldstrafen.