Hasch-Volksbegehren: Bayern will nicht zuständig sein

23.10.2015, 18:49 Uhr
Über das Haschisch-Volksbegehren muss nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

© Torsten Leukert / dpa Über das Haschisch-Volksbegehren muss nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über die Zulassung des Volksbegehrens für eine Cannabis-Freigabe in Bayern entscheiden. Das Innenministerium bekräftigte am Freitag in München seine Haltung, dass der von den Initiatoren des Volksbegehrens beabsichtigte Gesetzentwurf nicht mit Bundesrecht vereinbar sei und legte die Frage deshalb dem Verfassungsgerichtshof vor. Dieser bestätigte am Freitag den Eingang der Vorlage. Innerhalb von drei Monaten muss der Verfassungsgerichtshof nun darüber entscheiden.

Vor knapp eineinhalb Monaten hatten die Haschisch-Befürworter ihren Antrag auf Zulassung eingereicht - nach Angaben des Ministeriums zusammen mit mehr als 27.000 gültigen Unterschriften. Da das beantragte Volksbegehren jedoch auf den Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes gerichtet sei und etwa Regelungen zur Nichtanwendbarkeit des Betäubungsmittelgesetzes enthalte, fehle dem Freistaat "insbesondere die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der beabsichtigten Regelungen", befand das Innenministerium.

Bayern besitze "nicht die Befugnis zum Erlass abweichender oder auch nur ergänzender Regelungen", erklärte das Ministerium weiter. Politisch ist die Staatsregierung ohnehin strikt gegen eine Freigabe.

Das Vorgehen des Innenministeriums bestätige die "harte Prohibitionslinie der CSU-Staatsregierung", erklärte der Gründer des bayerischen Cannabis-Verbandes, Vaclav Wenzel Cerveny. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe die "unangenehme Verantwortung" nun den Verfassungsrichtern zugeschoben. "Joachim Herrmann hat ein heißes Eisen vom Tisch."

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