Haschisch im Seesack?

3.8.2002, 00:00 Uhr

Der 48-jährige zweifache Vater soll von 1997 bis Ende 2000 im großen Stil mit Haschisch und Marihuana gehandelt haben. Kiloweise Stoff hat er laut Anklage angekauft und weiterveräußert. Zwischendurch lagerte er das Rauschgift in abenteuerlichen Verstecken wie Seesäcken oder Wohnwagen-Gefriertruhen.

Zunächst leugnete der Angeklagte noch beharrlich alles ab. Fahrten zu einem Hanf-Bauern habe es zwar zum Beispiel gegeben. Aber der Fischhändler wollte sich dort angeblich nur nach alternativen Grillkohlen für seine Fischbraterei umsehen. Der Bauer habe nämlich einen Umweltpreis dafür erhalten, dass er zerkleinerte Hanfstängel zu Grillbriketts presse.

Im Laufe der vielen Verhandlungstage gab der Fischhändler dann einiges zu: Einmal habe er 500 Gramm Haschisch verkauft. Ein andermal habe er erlaubt, dass zwei Bekannte in seinem Haus in Wachenroth einen Deal über vier Kilo Marihuana abwickelten.

Das Gericht unter Vorsitz von Peter Stockhammer unternahm einige Anstrengungen, um die Vorwürfe zu überprüfen. So wurden extra ein Hundefutter-Sack der Firma Frolic und ein Motorrad-Tankrucksack besorgt, um herauszufinden, welche Menge Stoff darin gelagert werden kann. Laut Zeugen soll der Mann das Rauschgift nämlich in solchen Behältnissen transportiert haben.

Staatsanwalt Michael Wensky hält den Angeklagten somit für überführt, mit mindestens 55 Kilo Stoff gehandelt zu haben. Vor allem der lange Zeitraum, in dem sich die Taten abspielten, zeige die erhebliche kriminelle Energie des Fischhändlers. Auch, wenn dieser sich in seinem bisherigen Leben noch nichts zuschulden habe kommen lassen. Er forderte elf Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Verteidiger Reinhart Schmidt war entsetzt ob solcher Vorstellungen. Er hielt die gehandelten Mengen für strittig. Auch die Glaubwürdigkeit mehrerer Zeugen zweifelte er an. Er forderte maximal vier Jahre Haft. Das Urteil folgt nächste Woche.