Tod in Vestenbergsgreuther Teefabrik: Freispruch für Monteure

9.12.2014, 21:41 Uhr
Ein Mitarbeiter einer Teefabrik in Vestenbergsgreuth kam vor vier Jahren tragisch zu Tode. Nun wurden zwei Servicemonteure freigesprochen.

© dpa Ein Mitarbeiter einer Teefabrik in Vestenbergsgreuth kam vor vier Jahren tragisch zu Tode. Nun wurden zwei Servicemonteure freigesprochen.

Es gab wohl kaum jemanden, dem der Unfall vor vier Jahren nicht an die Nieren ging. Die beiden Angeklagten, die von Anfang an ihre Unschuld beteuerten, zeigten sich schwer betroffen. Bei Angehörigen und Freunden, die den Prozess vor der 6. Strafkammer des Landgerichts seit Mitte November verfolgten, flossen immer wieder die Tränen. Während der Beweisaufnahmen brach vor einigen Wochen ein Zeuge schluchzend zusammen, als er die Ereignisse am 17. Juni 2010 schildern musste.

An jenem Frühsommermorgen waren die beiden Monteure einer holländischen Servicefirma damit beschäftigt gewesen, in der Fabrik eine Mischmaschine zu warten. Dazu hatten sie auf einer Galerie ein Gitterblech entfernt. Ein 24 Jahre alter Mitarbeiter stürzte durch diesen Schacht rund viereinhalb Meter in die Tiefe und starb.

Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Männer im Alter von 36 und 47 Jahren die Gefahrenstelle nicht ausreichend abgesichert hatten. Ihnen flatterte ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung ins Haus. Dagegen legten die Holländer Rechtsmittel ein. Das Amtsgericht Erlangen bestätigte im Mai 2014 die Geldstrafen in Höhe von jeweils 3600 Euro. Gegen dieses Urteil gingen sowohl die beiden Monteure als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Nun sprach die 6. Strafkammer die beiden Männer frei: Ein Fehlverhalten der Monteure sei nicht eindeutig nachweisbar, so der Vorsitzende Richter Bernd Held. Während der dreitägigen Beweisaufnahme wurden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Ende November hatte das Gericht einen Ortstermin in Vestenbergsgreuth anberaumt. Die Prozessbeteiligten wollten sich selbst ein Bild von der Unfallstelle machen.

Aber auch hier konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der verunglückte Arbeiter über eine abgesperrte Treppe oder über einen schmalen Gang auf der Galerie zu dem Schacht gelangt war.

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