3600 Euro Strafe nach Backblech-Wurf auf Azubi

23.11.2017, 06:00 Uhr
3600 Euro Strafe nach Backblech-Wurf auf Azubi

Anfang März 2017 platzte dem 33-Jährigen der Kragen: In der Backstube seines Arbeitgebers in Erlangen musste er seiner Aussage nach zum wiederholten Male die Fehler und Versäumnisse eines 19-jährigen Azubis ausbügeln. Als der Azubi aus Höchstadt auf seine Vorhaltungen nur grinste, ließ sich der Angeklagte zu Beleidigungen hinreißen und titulierte den Azubi als "Vollidiot". Die Situation eskalierte, bis der Angeklagte ein Backblech nach dem Azubi warf und ihn am Ellenbogen traf. Der 19-Jährige erlitt eine leichte Schürfwunde. Nicht weiter schlimm zwar – "es hat ein paar Tage wehgetan", sagt der Geschädigte vor dem Erlanger Amtsgericht aus —, dennoch wurde er eine Woche lang krankgeschrieben.

Dass sich der Vorfall so abgespielt hat, das gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Über seine Verteidigerin lässt er erklären, dass es mit dem Lehrling häufiger massive Schwierigkeiten gegeben habe. Seinen "kurzzeitigen Kontrollverlust" bedauere der Bäcker zutiefst. Ein Entschuldigungsschreiben mit dem Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs sei unbeantwortet geblieben.

Auch vor Gericht lehnt der Höchstadter die Entschuldigung des Angeklagten ab. Er könne nichts Gutes über den Bäcker sagen, er habe ständig nur mit ihm geschimpft und ihn provoziert. "Er war wohl der Meinung, dass Azubis doof sind, man konnte ihm nichts recht machen", so der 19-Jährige. Dabei habe er nur seine Arbeit machen wollen. Als der Angeklagte ihn dann angegriffen und mit dem Backblech geworfen habe, habe er die Polizei gerufen.

Richter Fischer meint zwar, so einen Streit hätte man auch ohne Polizei beilegen können, dennoch hätte ein Treffer mit einem Backblech durchaus schlimmere Folgen haben können. Deshalb steht der Angeklagte auch wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. In Absprache mit Staatsanwältin und Verteidigerin einigt sich das Gericht jedoch auf einen minder schweren Fall, die Beleidigungen lässt man außen vor.

Somit kann der Richter bei einer Strafe von 90 Tagessätzen bleiben, das bedeutet, der Angeklagte ist dann noch nicht vorbestraft. Die Tagessatzhöhe legt Fischer auf 40 Euro fest und folgt damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte 60 Euro gefordert. Der Weisendorfer betont abschließend nochmals, wie leid ihm alles tue. "So bin ich normalerweise nicht."

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