AfD-Mann als "Nazi-Schwein" beleidigt: Student muss zahlen

6.2.2018, 17:37 Uhr

Die Hans-Maier-Straße in Herzogenaurach. Es ist der Tag vor der Bundestagswahl 2017. Ein Wahlkämpfer für die rechtspopulistische AfD ist gerade dabei, Plakate aufzustellen.

Einem 37-jährigen Passanten ist das zu viel. "Nazi-Schwein" ruft er und andere Beleidigungen. Außerdem zeigt er den Stinkefinger.

Der Geschädigte lässt das nicht auf sich sitzen und erstattet Anzeige. Den 37-Jährigen erreicht ein Strafbefehl: 30 Tagessätze in Höhe von 25 Euro soll er zahlen, also 750 Euro. Er legt Widerspruch ein . Deshalb treffen sich die Protagonisten gestern vor dem Amtsgericht in Erlangen wieder.

Mit Argumenten streiten

Der Rechtsanwalt des Angeklagten, der aus Krankheitsgründen nicht zur Verhandlung kommen kann, hatte dem Gericht im Vorfeld die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vorgeschlagen. Das lehnte Richter Wolfgang Gallasch aber ab. "Ich bin nämlich nicht nur Richter, sondern auch Mensch", sagte er. "Und ich sitze in dem Kuhdorf, in dem ich wohne, im Gemeinderat."

Da erwarte er von seinen politischen Gegner auch, dass sie ihm mit Respekt begegnen, selbst wenn sie anderer Meinung seien.

"Es geht darum, demokratische Spielregeln einzuhalten und sich mit Argumenten zu wehren, nicht mit Beleidigungen." Der Angeklagte sah ein, dass er sich in der Wortwahl vergriffen habe. "Ich dachte in dem Moment, dass es wichtig wäre, ein Zeichen zu setzen gegen rechts." Seine Vorgehensweise hätte aber nichts gebracht. "Es tut mir leid", sagte er. Er habe niemanden persönlich beleidigen wollen.

Seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl begrenzte der Herzogenauracher anschließend auf die Höhe des Tagessatzes.

Weil er als Student kein Einkommen hat, folgten Richter und Staatsanwaltschaft dem Einspruch und legten den neuen Satz auf 15 Euro fest. Bei 30 Tagessätzen macht das insgesamt 450 Euro, die der 37-Jährige nun zahlen muss.