Altstadt: Dachfenster widersteht Gestaltungssatzung

28.11.2014, 08:00 Uhr
Altstadt: Dachfenster widersteht Gestaltungssatzung

© Foto: Groh

Die Bauherren, Claudia und Harald Peetz, haben ihrem Nachfolgebau für den einstigen „Foto Fette“ nicht nur einen Zwerchgiebel und zwei Schleppgauben auf der Südseite geben lassen, sondern auch zwei Dachflächenfenster. Sie unterbrechen das steil geneigte Biberschwanz-Dach gut sichtbar auf der Seite der Erlanger Straße — und beschäftigten deshalb den Bauausschuss des Stadtrats.

An sich hätte man die beiden schon eingebauten Fenster wieder wegnehmen müssen. Nicht ohne Fragen nach der Gleichbehandlung, letztlich aber einstimmig, ließ der Bauausschuss aber eins der Fenster bestehen. Die Stadträte folgten damit der Empfehlung des Landratsamts, die wiederum auf ein Brandschutz-Gutachten zurückgreift. Demnach ist das eine Fenster für den Brandschutz sogar erforderlich. Darunter liegt ein Treppenhaus. Damit im Brandfall der Rauch abziehen kann, braucht es das Fenster, so die Aussage des Gutachters, die die Ausnahme von der Gestaltungssatzung begründet.

Ein happiger Messfehler beim Bau der Tiefgarage für ein Mehrfamilienhaus in der Hans-Sachs-Straße 17 hat den Bauausschuss ebenfalls beschäftigte. Weil offenbar die Neigung des Geländes nach Süden nicht berücksichtigt worden war, ragt ein Betonsockel nun nicht mehr, wie im Plan genehmigt, 20 Zentimeter, sondern 1,10 Meter aus dem Boden und zum Nachbarn hin. Das Landratsamt hatte einen Baustopp verfügt.

Zum Kompromiss haben sich die Nachbarn noch nicht geäußert, weshalb Christian Polster (CSU) ihn auch ablehnte. Die Mehrheit des Ausschusses billigte ihn: Der Betonsockel wird bis auf 50 Zentimeter abgesägt.

Auf zwei Grundstücken in der Welkenbacher Lilienstraße wollen Anke Hartmann und Günther Kümmerle nicht nur wohnen, sondern auch einen Bauernhof bauen und betreiben. Letzteres ist Voraussetzung für ersteres und der Ausschuss beantwortete die Voranfrage positiv.

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