Aus Wut Feuer gelegt

15.7.2016, 13:33 Uhr
Aus Wut Feuer gelegt

© Rainer Groh

Der Angeklagte und seine Schwester wohnten in einem Haus, das den Eltern gehörte; als diese es verkauften, gaben sie ihren beiden Kindern sechs Monate Zeit, auszuziehen. Diese Frist habe laut dem Angeklagten aber nicht ausgereicht, keiner von ihnen habe rechtzeitig eine neue Wohnung finden können. Als schließlich die Räumungsklage der neuen Eigentümer kam, entlud sich der Frust des mutmaßlichen Täters in der Nacht zum 22. März diesen Jahres: Er entzündete einen Holzstapel von 44 Ster im Wert von 3500 Euro und wenig später auch noch die Scheune seines Vaters. Dabei entstand ein weiterer Sachschaden von 55 000 Euro, verletzt wurde niemand.

Über diese beiden Taten legte der Angeklagte, der derzeit in der JVA Kronach in Untersuchungshaft sitzt, ein Geständnis ab. Auf Nachfrage des Richters begründete er die Brandstiftung an der Scheune mit Hass auf seinen Vater, der „seine eigenen Kinder rausschmeißt“; den Holzstapel, der einer unbeteiligten Person gehörte, habe er in Brand gesteckt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Er habe ein sehr schlechtes Verhältnis zu seinen Eltern, es sei „noch nie gut gegangen“.

Zum Abschluss der Beweisaufnahme verlas Richter Wolfgang Gallasch das beachtliche Vorstrafenregister des mutmaßlichen Brandstifters: Er war bereits 16 Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Diebstahl – und hatte auch schon die ein oder andere Haft- oder Bewährungsstrafe verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, da es sich um eine „sinnlose und gefährliche Tat“ handelte. Obwohl der Angeklagte zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war, sah der Staatsanwalt darin keinen Grund zur Strafminderung, weil dieser planmäßig vorgegangen sei. Der Verteidiger plädierte darauf, das Strafmaß um ein Jahr zu verkürzen, da sein Mandant ein frühes Geständnis abgelegt und es sich bei der Brandstiftung um eine ihm wesensfremde, spontane Tat in einer Krisensituation gehandelt habe. Das Urteil lautete schließlich auf drei Jahre Freiheitsstrafe; darüber hinaus muss der Beschuldigte für die Prozesskosten und den von ihm verursachten Schaden aufkommen.

Der ruhig auftretende Angeklagte, der auch Vater von zwei unterhaltspflichtigen Kindern ist, räumte im Schlusswort ein, dass er „hätte anders reagieren können“.

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