Bauausschuss verweigert Zustimmungen

26.3.2015, 13:56 Uhr
Bauausschuss verweigert Zustimmungen

© Foto: Ingrid Jungfer

Bekanntlich ist zurzeit im Marktort gewerblicher Grund knapp. Für eine spätere Gewerbefläche am östlichen Ortsrand neben dem Abzweig zum Wohngebiet Gerbersleite ist eben erst das Planverfahren angelaufen. Im gegenüberliegenden Gewerbegebiet Ost direkt an der Staatsstraße ist nur noch ein einziges, in privater Hand befindliches Grundstück frei.

Die Zeugen Jehovas aus Herzogenaurach, vertreten durch einen Heßdorfer Bürger, wollten dort ein Kirchengebäude mit Königreichssaal und Hausmeisterwohnung errichten. Bei der Prüfung und Entscheidung zum Vorbescheid gab es kontroverse Meinungen.

Nicht zum Gebäude, das bis auf die südlichen Stellplätze den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen hätte oder dem Lärm, der im Gewerbegebiet herrscht. Wohl aber zur Zweckentfremdung des letzten Gewerbegrundstücks vor Ort, auch wenn § 8 der Baunutzungsverordnung die Anlage für kirchliche Zwecke sogar ausnahmsweise zugelassen hätte.

Kritik kam aber auch von Gewerbetreibenden, unterstützt durch Schreiben der IHK Nürnberg, des Herzogenauracher IHK-Gremiums und der Mittelstandsunion ERH. Und so lehnte die Mehrheit, bis auf Günther Vogel (BWG) und Kathrin Rascher (SPD) die Zustimmung zum Vorbescheid ab. Grund: Zurzeit fehlten im Marktort Baugrundstücke für gewerbliche Nutzung.

Einstimmig abgelehnt wurde dann die Voranfrage zum Bau einer Wohnanlage im Ortsteil Oberlindach. 16 Appartements mit jeweils etwa 50 Quadratmetern sollten unter der Adresse „Zur Hohen Wart 8“ entstehen. Die fehlende Zustimmung gründete auf § 34 des Baugesetzbuches, der fordert, dass sich das Vorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.

Wasserknappheit

Das Wasser könnte tatsächlich knapp werden, so manche Befürchtung, schließlich werde erst in einigen Jahren die Versorgung gesichert sein. Zudem sei der Baukörper mit 50 Metern Länge zu massiv, das geplante Pultdach atypisch gegenüber der umgebenden Bebauung. Und so sprach sich der Ausschuss für eine getrennte Bebauung mit mehreren Einzelhäusern und Doppelhaushälften aus.

Diskussionen gab es auch zu einem Neubau im Baugebiet Geisgrün 5. Dort fällt das Gelände stark nach Norden ab, die Abwassererschließung liegt aber im Süden. Und so gab es eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die Sockelhöhe im Erdgeschoss um 50 Zentimeter zu heben, dazu den Kniestock auf 75 Zentimeter zu ändern. Nicht genehmigt wurde die Aufschüttung des Geländes um mehr als 50 Zentimeter, dafür aber ein Ortstermin vorgeschlagen. Dabei könnte auch ein weniger störender Standort der Wärmepumpe erörtert werden.

Großzügig war man bei der Genehmigung einer „Dachgaube“ in Rezelsdorf, Brunnenhof 6. Auch wenn man sich einig war, dass es sich beim Vorhaben eher um eine Erhöhung des Dachfirstes handle. Und ganz ohne Diskussion ging der Antrag der Ernst Braun Mineralöle GmbH Nürnberg im Gewerbegebiet durch, wo auf dem Terrain der Tankstelle eine neue Waschanlage mit Wasserrückgewinnung eingebaut, der Abscheider erweitert und dazu ein Speicherbecken eingebaut werden soll.

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