Bequemer sitzen in Großenseebach

18.2.2017, 10:32 Uhr
Bequemer sitzen in Großenseebach

© Foto: Danhauser

Da die Bestuhlung der Mehrzweckhalle nicht mehr den Anforderungen entspricht, möchte der Gemeinderat neue Stühle anschaffen. Die alten Stühle von 1996 seien teils beschädigt und nur mehr bedingt stapelbar. Schulhausmeister und Gemeinderatsmitglied Herbert Müller stellte einige Probeexemplare von zwei Firmen vor. Für die bessere Stapelbarkeit beschränkte man sich schon im Vorfeld auf Modelle mit Rohrgestell.

Nach längerem Probesitzen entschloss man sich mehrheitlich dazu, Stühle mit Sitz- und Rückenpolster auszuwählen. Für die Variante mit Rückenpolster liege der Verwaltung noch kein Angebot vor, daher wurde der Beschluss vertagt.

Letztendlich begrenzte man die Auswahl auf vier Stühle, zu denen nun das passende Angebot eingeholt wird. 330 Stühle werden benötigt. Die jetzigen Stühle sollen verkauft werden, so die Überlegung der Gemeinde.

Mehr Zuschauer als üblich hatte die Sitzung, denn die Baulandausweisung an der Neunbürger Straße / Bergstraße stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Ein Gutachten machte den Plänen einen Strich durch die Rechnung.

Grund dafür sind die möglichen Beeinträchtigungen durch den Schall gegenüber der Tennisanlage. Zulässige Dezibelwerte werden tagsüber gelegentlich überschritten, sagte Planer Matthias Rühl, vor allem zu den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen.

Quelle der Geräusche seien vor allem die Sportflächen: die Tennisanlage und der Fußballplatz. Eine Einschränkung des Sportbetriebes sei zwar möglich, stehe aber in Großenseebach nicht zur Debatte, betonte man auch seitens des Gremiums.

Doch nicht nur die Sportanlagen können mögliche Schallquellen sein, auch das nahe Gewerbegebiet sei im Gutachten aufgefallen, so Rühl. Eine mögliche Erweiterung der Gewerbe- und Sportanlagen müsse zudem für die Zukunft berücksichtigt werden.

Ein einfaches Wohngebiet könne ohne weiteres also nicht errichtet werden. Daneben bestehe aber die Möglichkeit eines Mischgebietes. Dort müsse sich dann neben Wohnhäusern auch nicht störendes Gewerbe, wie Büros oder dergleichen, ansiedeln.

Die zulässigen Werte seien dann um 5 dB höher, werden dann zwar immer noch minimal überschritten, was aber durchaus akzeptabel sei.

Zur Lösung der Schallschutzproblematik hatte sich der zuständige Gutachter dann drei Varianten überlegt. Variante 1 sieht eine Schallschutzwand bei den Tennisplätzen vor, bei Variante 2 fungiert die Bebauung selbst als Schallschutzwand. Ruhe bedürftige Räume seien dann aber an die schallabgewandte Seite zu richten, der Bau also eingeschränkt. Variante 3 sah dann eine gut 2,80 Meter hohe Mauer bei den Gebäuden vor, die oberen Stockwerke aber ähnlich wie bei Variante 2 beeinträchtigt.

Im Plenum wurde die erste Variante favorisiert. Allerdings möchte man dem Tennisplatz nicht einfach eine Mauer vor die Nase setzen. Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, so Rühl. Von durchsichtigen Wandelementen bis zu einer Begrünung sei vieles möglich, auch Holz sei ein zulässiges Material. Und weiter: "Je näher die Mauer an der Lärmquelle ist, desto besser wird der Lärm abgehalten", berichtet Rühl. Und umso niedriger wird die Schallschutzwand dann auch ausfallen.

Auf der Basis der favorisierten Variante soll nun untersucht werden, wie die Auswirkungen auf das auszuweisende Gebiet sein werden. Dadurch erhofft man sich dann auch, dass die Maßnahmen ausreichen, das Bauland am Neunbürger Weg als Wohngebiet ausweisen zu können.

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