Clubfan verprügelt Bayernfan brutal und muss hinter Gitter

31.7.2014, 09:43 Uhr

Außerdem muss der Angeklagte 20.000 Euro plus Zinsen an den Geschädigten und die Verfahrenskosten bezahlen. Allerdings wurde Emil W. (Namen geändert) nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Clubfan und der Geschädigte Walter K. aus der Nähe von Aschaffenburg, ein "Dauerkarten-Bayernfan", trafen nach den Bundesligaspielen am 19. Oktober 2013 in dem Schnellrestaurant bei Attelsdorf aufeinander.

Dort kam es laut Oberstaatsanwalt Bernd Lieb zunächst zu verbalen Auseinandersetzungen, aus Sticheleien und Pöbeleien wurden Handgreiflichkeiten. "Scheiß Bayernfans" soll vorher noch von Emil W. gerufen worden sein, über den Präsidenten des FC Bayern habe man gelästert.

Die Schwester des Angeklagten schüttete dann ein Getränk über den Kopf des Bayernfan. Daraufhin stand dieser auf und noch bevor er einen Trinkbecher in die Richtung der Schwester verschütten konnte, ging der Angeklagte auf Walter K. zu und versetzte ihm zwei "wuchtige Faustschläge". Der Bayernfan ging darauf, so der Oberstaatsanwalt, zu Boden und sei womöglich bereits zu diesem Zeitpunkt bewusstlos gewesen.

Gezielter Tritt gegen den Kopf

Trotzdem führte der Clubfan einen gezielten Tritt gegen den Kopf des wehrlosen Aschaffenburgers durch. Anwesende hielten Emil K., einem gelernten Metzger, der sich auch schon als Jugendtrainer hervortat, vor weiteren Attacken zurück. In der Anklageschrift hielt der Oberstaatsanwalt dem Angeklagten noch vor, "versucht zu haben, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein", strafbar als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch forderte Bernd Lieb eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht wegen versuchten Totschlags. Nach den Plädoyers des Staatsanwaltes und des Rechtsanwaltes der Nebenklage, folgte das von Rechtsanwalt Thomas Drehsen, Pflichtverteidiger des Angeklagten, der wegen der Alkoholprobleme von Emil K. (Tatzeit 2,07 Promille) auf eine Unterbringung und verminderte Schuldfähigkeit plädierte.

Ferner sei sein Mandant nach der Haft "sicher sozial integriert". Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte Emil W. Der Clubfan stand auf, schaute zum Bayernfan auf der Nebenklagebank und sagte mit zitternder Stimme: "Ich hatte nie die Absicht, Sie zu töten."

Verwandte Themen


8 Kommentare