Felsenkeller in Gefahr?

12.4.2014, 07:29 Uhr
Felsenkeller in Gefahr?

© Ingrid Jungfer

Ursprünglich sah der Bebauungsplan wohl eine eher lockere Bebauung vor, ähnlich der auf den großen benachbarten Grundstücken im Westen und Osten. Inzwischen ist unten, direkt an der Erlanger Straße, bereits ein doppeltes Wohnhaus realisiert. Daneben soll ein Geschäftshaus mit Praxen und Büros entstehen. Hangaufwärts sind zwei Zeilen mit je vier Wohnhäusern geplant, mittig eine private Erschließungsstraße mit kleinem Wendehammer.

Diese dichte Bauweise wie die neu geplante Verlegung der Straße von der Grundstücksgrenze zur Mitte beunruhigt die östlichen Nachbarn, die auf ihren zwei großen Flächen je ein Haus gebaut haben. Eines davon direkt über einem historischen Felsenkeller, dessen Eingang architektonisch geschickt in das neue Gebäude einbezogen ist. Vorher stand auf dem Keller lange Zeit ein Fachwerkbau, das „Kellerhaus“. Es diente Anfang des 20. Jahrhunderts noch als Tanzhaus und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg sogar als Wohnhaus genutzt. Das Gewölbe des mächtigen Kellers, der unterirdisch in beide Grundstücke reicht und in die Sandsteinschichten hineingehauen ist, überspannt eine Fläche von 360 Quadratmetern und ist abgestützt und gegliedert von zehn massiven Pfeilern aus Sandstein.

Zerstörerische Erdbewegungen

Künftige Bau- bzw. Erdarbeiten auf den direkt benachbarten Grundstücken könnten nun, so die Befürchtungen der Eigentümer des Kellers, die Stabilität des Felsengewölbes beeinträchtigen, Schäden verursachen und als Folge auch die Wohnhäuser in Mitleidenschaft ziehen. Ein partieller Einbruch des Kellers könnte aufgrund der Hanglage sogar zerstörerische Erdbewegungen auslösen.

Deshalb haben beide Eigentümer eine Anwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragt. Die fordert nun, dass die Gemeinde Bauinteressenten auf die Existenz des Felsenkellers hinweist. Und dass jeder Bauwerber bereits mit seinem Bauantrag ein Baugrundgutachten einreicht. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verweisen die Anwälte auf mögliche Amtshaftungsansprüche, die bei Verstoß gegen das Abwägungsgebot greifen würden. Dann, wenn private Belange nicht sachgerecht gegenüber öffentlichen behandelt werden.

Diese Forderung machten sich die Räte einstimmig zu eigen, nicht jedoch jene anwaltliche, den Ist-Zustand des Kellers und der Wohngebäude ihrer Mandanten durch ein Sachverständigengutachten dokumentieren zu lassen.

Ansonsten aber hielt man an der Änderungsplanung fest, auch was die Klassifizierung eines Mischgebiets entlang der Erlanger Straße anbelangt. Aufgrund des dortigen Verkehrslärms folgte man dem Immissionsschutz, für schutzwürdige Räume Lärmschutzfenster vorzuschreiben, Schlafzimmer sollten nach Norden gelegt werden. Und man folgte dem Staatlichen Bauamt Nürnberg, das für den Neubau der Erschließungsstraße eine schriftliche Kostenregelung zwischen Behörde, Gemeinde und Grundstückseigentümern verlangt. Kritik kam von Stadtplaner Thomas Rosemann zur vorgesehenen Höhe des Kniestocks, grauer Farbe von Dacheindeckungen und kräftigen Fassadenfarben, die nicht zum Ortsbild passen würden.

Keine Kommentare