Freie Bahn kann Leben retten

12.1.2017, 06:00 Uhr
Freie Bahn kann Leben retten

© Foto: ADAC/dpa

Neu sei diese Regelung allerdings nicht, sagt Christian Deisel von der Verkehrspolizeiinspektion Erlangen, sie sei lediglich aktualisiert worden. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Hilfs- und Polizeifahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Und weil inzwischen immer mehr Straßen sogar vierspurig seien, musste die Regelung entsprechend angepasst werden, so Deisel. Die Regel gelte nämlich genauso bei Vierspurigkeit. Soll heißen: Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der daneben.

Ein Knackpunkt: Ganz klar heißt es in der Straßenverkehrsordnung, dass die Rettungsgasse immer gebildet werden muss, wenn sich der Verkehr staut. Denn die Einsatzfahrzeuge kommen zu langsam voran, wenn Verkehrsteilnehmer erst zur Seite fahren, wenn das Blaulicht direkt hinter ihnen erscheint. Zu „absolutem Chaos“ führte das beispielsweise bei einem schweren Lkw-Unfall mit einer eingeklemmten Person im April vergangenen Jahres auf der A 3. Die Höchstadter Feuerwehr beklagte sich später auf Facebook bitter über die fehlende Rettungsgasse.

Im noch jungen Jahr hat es laut Deisel zum Glück noch keine so schweren Unfälle in seinem Dienststellenbereich gegeben, der eine Rettungsgasse nötig gemacht hätte. „Aber es ist trotzdem gut, das Thema der Öffentlichkeit immer mal wieder bewusst zu machen.“ Es sei wichtig, dass die Leute permanent im Kopf hätten, wie sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten. Denn „eine generelle Akzeptanz und eine hohe Bereitschaft ist ja da.“ Eine Rettungsgasse sei eben unabdingbar, um Leben zu retten und den Stau auch möglichst schnell wieder aufzulösen.

Keine Kommentare