Gremsdorf: Junge Frau massiv bedroht

24.8.2018, 09:46 Uhr
Mit den Taten eines 62-jährigen Mediziners - Bedrohung und Brandstiftung - in Gremsdorf musste sich das Gericht in Erlangen beschäftigen

© colourbox.de Mit den Taten eines 62-jährigen Mediziners - Bedrohung und Brandstiftung - in Gremsdorf musste sich das Gericht in Erlangen beschäftigen

Dass sein Haus in Buch bei Gremsdorf, in dem er mit seiner Ehefrau bis zur Trennung lebte, zwangsversteigert wurde, hat ein 62-Jähriger nicht verkraftet. Er griff zu kriminellen Mitteln – versuchte räuberische Erpressung und Brandstiftung stehen im Raum.

Eine 33-jährige Rechtsanwaltsfachangestellte aus Erlangen ersteigerte das Haus im Mai 2017 und zog im August mit ihrer kleinen Tochter ein. Und dann ging es auch schon los: In Niederlindach, Klebheim und in Hannberg, wo die junge Frau vorher wohnte, wurden Flugblätter ausgehängt und verteilt, in denen sie als "Diebin" und "Spekulantin" bezeichnet wurde. Ein wertvoller Gingko-Baum im Garten wurde in der Nacht gefällt. Auch handschriftliche Zettel und Postkarten mit Drohungen erreichten die junge Frau direkt in ihrem neuen Domizil. Das zog sich bis in den April 2018 hin, die Polizei war informiert, hatte aber noch keine Handhabe.

Dann warf der Angeklagte einen Zettel in den Briefkasten, auf dem er die 33-Jährige aufforderte, das Haus zu verlassen oder ihm 1200 Euro Miete pro Monat oder 180 000 Euro zu zahlen. "Sonst komme ich mit meinen Russen-Freunden oder meinen Kalaschnikow-Freunden." Ein ähnliches Schriftstück fand sich auch in der Hannberger Kirche. Die junge Frau stellte Strafantrag.

In einer Nacht im Mai schließlich, während die Frau und ihre Tochter im Haus schliefen, steckte der Angeklagte einen Strandkorb zwischen Wohnhaus und Garage mit zwei Grillanzündern in Brand. Der Strandkorb und der Dachstuhl der Garage wurden komplett zerstört, eine Nachbarin bemerkte zum Glück das Feuer, und die Flammen konnten nicht auf das Wohnhaus übergreifen. Dennoch liegt der Schaden bei rund 30 000 Euro. Schadenswiedergutmachung ist bisher nicht erfolgt, der Angeklagte tut vor Gericht lediglich seine Absicht kund, den Schaden und auch Schmerzensgeld zahlen zu wollen.

Wie es überhaupt so weit kommen konnte, dafür hat der Angeklagte keine rechte Erklärung. Einer seiner Anwälte verliest eine Erklärung. Es sei eine "Verzweiflungstat" gewesen. "Das Haus war mein Lebensinhalt und meine Rentenversicherung", klagt der 62-Jährige auch später in der Verhandlung noch mehrmals. Er habe sich ohnmächtig gefühlt, "es lag eine unheimliche Last auf mir". Seine Taten bereue er. "Es tut mir unheimlich Leid", sagt er vor Gericht zu seinem Opfer. Vor allem, dass er die junge Frau "in Angst und Schrecken versetzt" habe. Dass auch ein Kind dort wohnt, habe er nicht gewusst, betont der Angeklagte.

Wie sehr die 33-Jährige aber auch heute noch leidet, wird in ihrer Aussage deutlich. Unter Tränen berichtet sie von schlaflosen Nächten, von der Angst um ihre Tochter und wie sie bei jedem Geräusch erschrocken sei und ihren Bruder zu Hilfe rief. "Endlich hatten wir ein eigenes Haus mit Freiraum — und dann war das plötzlich alles weg." Der nächtliche Brand habe ihre Kleine noch zusätzlich traumatisiert, lange wollte sie danach nicht mehr zurück in das Haus. "Ich fühlte mich so hilflos, weil keiner was machen konnte", schildert die 33-Jährige ihre Angstzustände.

Der 62-Jährige hat eine Vorstrafe zu verzeichnen: Im Jahr 2009 war er wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nachstellung, Beleidungung und Verleumdung verurteilt worden. Ein ärztliches Gutachten von damals ziehen Richter Gallasch und die Schöffen auch diesmal zu Rate. Darin ist von einer verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit die Rede, die vor allem in belastenden Situationen zutage trete. Darauf stützen sich auch Pflichtverteidigerin Gisela Wagner und Wahlverteidiger Sven-Thorsten Oberhof. Sie fordern eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt plädiert für drei Jahre und zehn Monate.

Die verminderte Schuldfähigkeit habe das Gericht durchaus eingerechnet, begründet Gallasch das Urteil von dreieinhalb Jahren. Aber man müsse den Blick für das Opfer schärfen. "Wir haben heute hautnah gespürt, welche Angst sie hatte." Der Angeklagte hingegen sehe immer nur sich selbst.

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