Guru von Lonnerstadt auf Bewährung frei

20.6.2018, 11:36 Uhr
Sie wollten die Sektenkinder retten: Rund 150 Menschen trafen sich im November 2012 zur Mahnwache vor dem Haus des sogenannten Guru von Lonnerstadt.

© André DeGeare Sie wollten die Sektenkinder retten: Rund 150 Menschen trafen sich im November 2012 zur Mahnwache vor dem Haus des sogenannten Guru von Lonnerstadt.

Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg, hat dies auf Anfrage bestätigt. Mehr nicht: Weitere Informationen sprächen gegen das Interesse an der Resozialisierung der beiden Verurteilten.

Der einstige Chef der "neuen Gruppe der Weltdiener", der mit seiner Lebensgefährtin ein Haus in einem Lonnerstadter Ortsteil bewohnte und sieben Jünger um sich geschart hatte, war im Jahr 2014 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem langen Verfahren, das erst am Bundesgerichtshof mit der Abweisung der Revision endete, wurde der Mann Ende April 2016 schließlich verhaftet und saß seitdem ein.

Ebenfalls drei Jahre erhielt die Frau, die Anfang April 2014 in Haft genommen wurde. Die Schuld beider: Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Zustand des Jungen verschlechterte sich erheblich 

Misshandelt wurde der kranke Sohn der Verurteilten. Sie hatte 1999, als sie zu dem Sektenführer zog, drei Kinder mitgebracht, darunter den damals zwölfjährigen Jungen, der an der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose litt. Nach den obskuren Regeln der "Weltdiener" entzogen beide Verurteilten dem Jungen die Medikamente, kündigten die Krankenkasse, zwangen das Kind immer wieder zum Fasten. Obwohl sich der Zustand des Jungen erheblich verschlechterte, brachten sie ihn nie zum Arzt, bis der Junge mit Hilfe seiner Schwester 2002 zum leiblichen Vater fliehen konnte.

Für diese Tat wurde das Paar verurteilt und – in verschiedenen Vollzugsanstalten — inhaftiert. Für die Aussetzung des Rests der Strafen waren laut Antje Gabriels-Gorsolke folglich auch zwei Strafvollstreckungskammern zuständig, die aber bei beiden Inhaftierten die Bedingungen für die Freilassung erfüllt sahen.

Das Gesetz sieht die vorzeitige Freilassung dann vor, wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind, außerdem die Einwilligung der Verurteilten vorliegt und drittens die Freilassung dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht zuwiderläuft, sprich, Gefahr von den Freigelassenen ausgehen könnte. Den beiden assistieren Bewährungshelfer bei der Wiedereingliederung.

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