Herzogenaurach lässt Wald roden

17.2.2018, 16:04 Uhr
Auch in Herzogenaurach werden bald wieder Bäume gefällt. (Symbolbild)

© dpa Auch in Herzogenaurach werden bald wieder Bäume gefällt. (Symbolbild)

"Bestehen bleibt ein etwa fünf Meter breiter Gehölzstreifen entlang der Kreisstraße ERH 3, der durch die geplante Unterpflanzung mit Sträuchern zu einem Gehölzsaum weiter entwickelt werden soll", schreibt die Umweltbeauftragte Monika Preinl in einer Pressemitteilung.

Die Rodungsarbeiten, mit denen ein regionales Forstunternehmen beauftragt wurde, sollen im Laufe der kommenden Woche durchgeführt werden — voraussichtlich von Dienstag 20. Februar, bis Donnerstag, 22. Februar. Die Rodung wird vom Forstamt Erlangen betreut und gemeinsam mit der Waldbesitzervereinigung Erlangen-Höchstadt abgewickelt.

Kreisstraße kurzzeitig gesperrt

Weil die Rodungsfläche unmittelbar an die Kreisstraße ERH 3 angrenzt, wird der Abschnitt zwischen Einmündung "Auf der Nutzung" und Höhe Heizkraftwerk während der Fällarbeiten immer wieder kurzzeitig gesperrt und der Verkehr mit einer Ampelanlage geregelt. Die Sperrung erfolgt jeweils temporär während des Fällvorgangs und wird direkt nach Gefahrenbeseitigung wieder aufgehoben.

Planungsrechtlich wurde die Rodung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 d "Erweiterungsfläche am Heizkraftwerk – Zum Flughafen" vorbereitet. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für die von den Herzo Werken GmbH geplanten Lagerflächen, Werkstätten und Büros nördlich des bestehenden Betriebsgeländes zu schaffen.

Kompensation gefordert

Für die notwendige Beseitigung des Waldes liegt laut Preinl eine nach dem Bayerischen Waldgesetz erforderliche Rodungserlaubnis vor. Das Bayerische Waldgesetz fordert zur Kompensation des Waldverlustes einen flächengleichen Waldausgleich.

Dieser erfolgt im Stadtgebiet von Herzogenaurach, angrenzend an bestehende Waldflächen nördlich von Hammerbach und nördlich von Beutelsdorf. "Die Ersatzaufforstungsflächen sind bereits hergestellt und wurden vom städtischen Ökokonto abgebucht", so Monika Preinl.

Und weiter: "Auch artenschutzrechtliche Belange werden natürlich berücksichtigt. So wird die Rodung noch im Februar, rechtzeitig vor Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Vogelbrutzeit Anfang März abgeschlossen. Es wurde sichergestellt, dass keine Baumhöhlen von Fledermäusen besetzt sind und außerdem vorgesehen, dass Fledermauskästen im angrenzenden Waldbestand aufgehängt werden."

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