Heßdorf wehrt sich weiter

12.1.2017, 14:00 Uhr
Heßdorf wehrt sich weiter

© Archivfoto: Spörlein

Dass die beiden Gemeinden Adelsdorf und Heßdorf nicht mit dem Bau eines beidseitigen Parkplatzes mit WC- Anlagen einverstanden sind, machten die Kommunen in den vergangenen Jahren oftmals und nachdrücklich deutlich. Im Juli vergangenen Jahres legte Heßdorf sogar ein natur- und artenschutzrechtliches Gutachten des renommierten Geowissenschaftlers Otto Heimbucher aus Nürnberg vor, der im betreffenden Gebiet insgesamt 29 besonders geschützte Arten, darunter drei streng geschützte Arten und vier Arten gemäß der FFH-Richtlinie nachgewiesen hatte. Eine Planverwirklichung würde seinen Einschätzungen nach tatsächlich potenzielle Lebensräume dieser geschützten Arten zumindest teilweise zerstören.

Unter dem Strich riet der Experte, auf den Bau einer solchen PWC-Anlage zwischen Adelsdorf und Klebheim zu verzichten. Der zunächst geplante Standort an den Ortsrändern von Neuhaus auf der einen Autobahnseite und Buch (Gremsdorf) auf der anderen wurde eben wegen des Vorkommens solcher geschützter Arten, aber auch wegen parlamentarischer Anfragen der Landtagsabgeordneten Gabi Schmidt (Freie Wähler) gecancelt.

Das von der Gemeinde Heßdorf in Auftrag gegebene geowissenschaftliche Gutachten wurde seinerzeit laut Verwaltungsleiter Martin Hofmann und Bürgermeister Horst Rehder allen beteiligten Entscheidungsträgern vorgelegt. Ob es beachtet wurde, steht bis heute in den Sternen. Denn das Planfeststellungsverfahren, das auf einem längst bestandskräftigen Teilplanfeststellungsbeschluss vom Dezember 2015 der Regierung von Mittelfranken fußt, ist ein wesentlicher und weit fortgeschrittener Planungsabschnitt.

Jenes Verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung wird nun Realität und beinhaltet neben verschiedenen Lageplänen und landschaftspflegerischer Maßnahmen (Ausgleich) auch Grunderwerbspläne, denn ohne Grunderwerb auf den Gemarkungen Hesselberg und Hannberg (Gemeinde Heßdorf) und Reinersdorf (Weisendorf) geht nichts.

Nun kann jedermann, dessen Belange durch dieses Vorhaben tangiert wird, die Pläne in der Zeit vom 17. Januar bis 16. Februar, einsehen und Einspruch einlegen – bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf oder bei der Regierung von Mittelfranken, schriftlich oder zur Niederschrift. Nach Ablauf der endgültigen Frist (2. März 2017) sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Gemeinde Heßdorf lud deswegen am Dienstagabend zu einer Sondersitzung des Gemeinderats, der zu diesem Thema wegen diverser Vergaben nicht öffentlich tagte.

Heßdorf wird sich trotz des Planfeststellungsbeschlusses weiter mit allen Mitteln gegen die Anlage ungefähr mittig zwischen den Anschlussstellen Höchstadt-Ost und Höhe Klebheim wehren, nicht zuletzt deshalb, weil der massive Flächenverbrauch immer wieder angemahnt wird. Im Zuge dieses Baus müssten sieben Hektar wertvolles Waldgebiet gerodet werden.

Bei der Sondersitzung am Dienstag sprachen sich die Gemeinderäte dafür aus, dass ein Jurist aus München, ein gleichermaßen bekannter wie bedachter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, eingeschaltet werden muss. Den Namen wollte der geschäftsleitende Beamte Hofmann noch nicht nennen.

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