Höchstadter für Gewalt an Freundin verurteilt

20.7.2018, 15:49 Uhr
Symbolfoto Gerichtsurteil.

© Stefan Puchner Symbolfoto Gerichtsurteil.

Die Suche nach der Wahrheit ist schwierig in diesem Fall vor dem Erlanger Amtsgericht. Der Angeklagte schweigt, das mutmaßliche Opfer nimmt plötzlich viele Vorwürfe zurück, die Aussagen von Polizei und Zeugen hingegen sind heftig. Im Raum stehen Ohrfeigen, Misshandlungen, ein Würgeangriff (wir berichteten).

Richter Hagen Förster hat den Beamten vorgeladen, der nach den Taten im Juli und im Dezember 2017 die Vernehmung des Opfers übernommen hatte. Er meint vor Gericht: "Sie war extrem aufgebracht und hatte Todesangst. Ich glaube kaum, dass sie sich in dieser Situation eine Geschichte ausgedacht hat." Und die Verletzungen passen jeweils zum Tatablauf, den die 26-Jährige direkt nach den Ereignissen bei der Polizei geschildert hat.

Im Juni 2017 eskaliert ein Streit des Paares so sehr, dass die Frau in Höchstadt auf die Straße und in eine Kneipe flüchtet. Vorher hat der Angeklagte wohl versucht, ihren Kopf gegen den Badezimmerspiegel zu schlagen. Nur weil sie ihren Arm vors Gesicht nimmt, kann sie schlimmere Verletzungen verhindern.

Im Dezember 2017 folgt eine Nacht der Gewalt. Der Polizist erinnert sich im Gerichtssaal an den Notruf, den eine Freundin für das Opfer übernommen hatte. "Sie sprach davon, dass die Frau misshandelt wird." Noch am Tatort befragt der Polizist die 26-Jährige, bevor sie überhaupt einen Blick in den Spiegel geworfen hat. Alle ihre Verletzungen, die später auch dokumentiert werden, passen zu diesem Zeitpunkt bereits zum geschilderten Tatablauf.

Im Gerichtssaal hat sie Anfang Juli ausgesagt, A. habe sie gar nicht gewürgt, sondern an ihrem Pullover gezogen. Ab und zu habe er ihr mal eine Ohrfeige gegeben — aber sie bekomme auch einfach sehr schnell blaue Flecken, wenn man sie anfasse.

Auf der Suche nach der Wahrheit hat der Richter auch den Wirt der Kneipe geladen, in die das Opfer geflüchtet war. A. soll mit einer halb gefüllten Glasflasche nach ihm geworfen haben. Der Wirt allerdings erscheint nicht zur Verhandlung. Der Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung wird daher vor der Urteilsverkündung fallengelassen.

Verteidiger Thomas Skapczyk plädiert auf Freispruch, weil die Taten gegen die 26-Jährige dem Angeklagten nicht eindeutig nachzuweisen seien. Das sieht Richter Hagen Förster anders. Die Verletzungen seien eindeutig. Er folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den mehrfach vorbestraften A. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung, auch weil er zwei Polizisten beleidigt hat, die seiner Freundin zur Hilfe eilten.

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