Im Osten was Neues

25.8.2016, 17:23 Uhr
Im Osten was Neues

© Archivfoto: Matthias Kronau

Plan B nimmt allmählich Gestalt an. „Wir haben die Antragsunterlagen beim Landratsamt eingereicht und die Regionalplanung hat bereits zugestimmt“, sagt Erich Wust. Er rechnet damit, dass die Freigabe für den Bau von zwei neuen Windrädern „ganz grob im vierten Quartal 2016“ kommt. Vor Frühjahr 2017 sei aber kein Baubeginn zu erwarten.

Im Staatsforst sollen zwei Anlagen der neuen Generation entstehen. Ihre Größe übertrifft die der ursprünglich angedachten Anlage in Wachenroth. „Überstrichene Fläche ist Erntefläche“, sagt Erich Wust und deshalb seien die modernen Anlagen größer. Sie haben eine Nennleistung von 3,3 Megawatt, eine Gesamthöhe von 220 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern. Eines dieser modernen Windräder kann laut Betreiber rund 1800 Haushalte mit Strom versorgen. Zum Vergleich: Die auf Gemeindegebiet geplanten Anlagen hatten 2,4 Megawatt Nennleistung, einen Rotordurchmesser von 117 Metern und eine Höhe von 199 Metern. Im Bürgerentscheid vom 28. Februar hatten sich die Wachenrother gegen einen Windpark entschieden. Seinem Plan B im Staatswald rechnet Erich Wust jetzt gute Erfolgsaussichten zu. Das Territorium sei hinsichtlich des Artenschutzes bereits untersucht. Es handele sich um einen der selten gewordenen und für Windkraftnutzung geeigneten Orte in Franken, der mehr als zwei Kilometer von Wohngebiet entfernt sei.

Der Ausschuss des Planungsverbands der Regierung von Mittelfranken hat in seiner Sitzung im Mai bereits einer Erweiterung des Vorranggebiets für die Windkraft zugestimmt, so dass der geplante Standort im Staatsforst jetzt vollständig hinein fällt. Das Verfahren ist allerdings noch nicht ganz abgeschlossen. Bis Mitte September sind Einwände möglich. Auch beim Antragsverfahren im Landratsamt werden derzeit die 35 Träger öffentlicher Belange gehört. „Wir freuen uns besonders, das alle umliegenden Gemeinden bereits zugestimmt haben“, sagt Wust. Die IG pro & contra Windpark Wachenroth, die gegen die ursprünglichen Pläne ins Feld gezogen war, betont allerdings, der Gemeinderat habe „nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die 10H-Regelung im Falle der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen eingehalten wird“. Laut Wust sind die Anlagen aber ohnehin mindestens 2,2 Kilometer von Wohngebieten entfernt. Die Windkraft-Gegner könnten zwar Stimmung machen gegen das Projekt — „substanzielle Rechtsmittel sind aber nicht gegeben“.

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