Letzte Chance für Beklagten

10.11.2017, 08:00 Uhr

Damit ging der Richter sogar über das von Staatsanwalt Philipp Steinrück geforderte Strafmaß hinaus. Aus den zwei Taten des unerlaubten Handels mit je etwa 3,5 Gramm Marihuana zu je 50 Euro wurde in der eineinhalbstündigen Verhandlung nur ein einziger nachweisbarer Vorfall.

Zur Klärung des Sachverhalts wurden auch WhatsApp-Nachrichten verlesen, die der Beklagte mit einem damaligen Kumpel aus der Rauschgiftszene ausgetauscht hatte. Wegen Unklarheiten und offensichtlicher Widersprüche zu jetzigen Aussagen des Angeklagten halfen diese nicht wirklich weiter.

"Was ist bei Ihnen los?", versuchte der Richter dem Angeklagten ins Gewissen zu reden. Und setzte eindringlich nach: "Sie begehen bei einer noch laufenden Bewährung weitere Straftaten." Das Bundeszentralregister weise bereits vier Eintragungen zu Lasten des Beklagten auf. Darunter eine Sachbeschädigung, ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, aber auch einen Diebstahl und ein versuchter Totschlag. Für Letzteren hatte der 26-Jährige eine dreijährige Gefängnisstrafe kassiert. Zwei Jahre musste er absitzen, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Während der damaligen Gefängnisstrafe sei seine Beziehung auseinandergegangen, erklärte der Angeklagte. Er sei damals in ein "tiefes Loch" gefallen. In der Haft hatte er laut eigener Aussage "Panikattacken" und extreme Schlafstörungen. Um diese in den Griff zu bekommen, hätte er nach der Haftentlassung Drogen konsumiert.

Doch inzwischen habe sich der gelernte Kaminkehrer aus dem Drogenmilieu verabschiedet und sei auch "clean". Den Job als Kaminkehrer kann der Röttenbacher nach fünf Knie-Operationen nicht mehr ausüben. "So kann man nicht über Dächer klettern", warf sein Verteidiger ein. Stattdessen hat der Beklagte in der Oberpfalz eine Umschulung zum Fachinformatiker gestartet.

"Ich kann nur noch im Sitzen arbeiten." Der geregelte Tagesablauf tue ihm gut, beteuerte er nun treuherzig. Replik des Richters: "Das ist das letzte Mal, dass wir ein Auge zudrücken."

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