Lonnerstadter Guru muss ins Gefängnis

4.8.2015, 12:08 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der sogenannte Guru von Lonnerstadt und dessen Lebensgefährtin jeweils drei Jahre ins Gefängnis müssen.

© Horst Linke Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der sogenannte Guru von Lonnerstadt und dessen Lebensgefährtin jeweils drei Jahre ins Gefängnis müssen.

Die 13. Strafkammer des  Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte die beiden Angeklagten im vergangenen Jahr wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer  litt der 1987 geborene Geschädigte seit frühester Kindheit an  Mukoviszidose und benötigte deshalb ständig Medikamente und medizinische Behandlung, außerdem eine kalorienreiche Ernährung.

Als er 12 Jahre alt war, zog der Junge mit seiner allein sorgeberechtigten Mutter (der Angeklagten) und zwei Geschwistern zu deren neuen Lebensgefährten - dem sogenannten  "Guru von Lonnerstadt". Er übernahm freiwillig die Fürsorgepflicht für den Jungen - doch weder der "Stiefvater" noch die leibliche Mutter drängten den Jungen zur dringend notwendigen Therapie. Stattdessen setzten sie auf alternative Heilmethoden.
 

Dieses Verhalten der beiden Angeklagten hat das Landgericht als bedingt vorsätzliches Quälen durch Unterlassen bewertet, weil beide ihrer Pflicht nicht nachgekommen seien, dem Geschädigten die notwendige medikamentöse, therapeutische und ärztliche Behandlung – notfalls auch gegen seinen Willen – zukommen zu lassen.

Die gegen dieses Urteil geführten Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom heutigen Tag verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts, insbesondere auch zum bedingten Vorsatz der Angeklagten, fand der Bundesgerichtshof ebenso rechtsfehlerfrei wie die rechtliche Bewertung. Auch bei der Strafzumessung waren Rechtsfehler des Landgerichts nicht ersichtlich. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig

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