Lonnerstadter Rechtlerstreit: Einigung vor Gericht?

25.9.2014, 09:00 Uhr
Lonnerstadter Rechtlerstreit: Einigung vor Gericht?

© Foto: Panzer

Um den alten Streit um ein 153 Hektar großes Waldstück endlich beizulegen, ist bereits ein Termin am Landgericht Nürnberg/Fürth für den 21. Oktober anberaumt: Dort geht es um einen falschen Grundbucheintrag, dessen Berichtigung die Rechtsaufsicht am Landratsamt schon lange fordert. Das Gericht muss nun entscheiden, wer der rechtmäßige Eigentümer ist: Die Gemeinde oder 95 Rechtler?

Weil unter dieser Rechtlerschar, bestehend aus Lonnerstadter Bürgern und fünf Gemeinderäten, die evangelische Kirche die einzige juristische Person ist, führt die Gemeinde den Prozess gegen sie — in der Hoffnung, dass das Gerichtsurteil dann auch für die restlichen Rechtler gültig ist und keine weitere Gerichtsprozesse gegen betroffene Dorfbewohner nötig sind.

Grund für die erneute Debatte in der Gemeinderatssitzung war ein Antrag von SPD-Rat Hermann Popp, der zwar nicht selbst Rechtler ist, aber verwandt mit einem solchen ist und daher im Gemeinderat — wie vier weitere Gemeinderatskollegen — bei diesem Thema nicht stimmberechtigt ist. Popp also appellierte jetzt an das Gremium, doch lieber miteinander zu reden, als den Ball von einem Anwalt zum anderen hin und her zu spielen.

„Seit 100 Jahren ist das ein Thema in Lonnerstadt, da wurde viel versäumt“, erinnerte er an die lange Vorgeschichte des Rechtsstreites. Der Vorwurf, die Gemeinde wolle sich da etwas unter den Nagel reißen, sei doch absurd, fand er. Die Rechtsaufsicht, die 2007 mit ihrer Anweisung den aktuellen Prozess in Gang gesetzt hat, habe viele Jahre nichts getan, kritisierte er weiter. „Jetzt entscheiden die und ihr seid dann die Dummen, die es ausbaden müssen“, warnte Popp.

Der SPD-Gemeinderat und einige andere Räte plädierten deshalb für eine Realteilung zwischen Gemeinde und den 95 Rechtlern. Das sei aus ihrer Sicht die einzig wahre Möglichkeit, den Frieden im Dorf wieder herzustellen und zu wahren.

Bürgermeister Himpel entgegnete, dass man auf jeden Fall den Gerichtstermin abwarten müsse, damit die Grundbuchverhältnisse endlich eindeutig geklärt sind. „Das Grundbuch ist falsch. Und erst wenn dies vom Gericht geklärt ist, können wir auf die Rechtler zugehen und fragen: Wollt ihr ablösen und wenn ja, wie?“ Bei der ersten mündlichen Gerichtsverhandlung im Februar sei angedeutet worden, so der Bürgermeister weiter, dass das Eigentumsrecht vermutlich bei der Gemeinde liege.

Mühselig nachverhandeln

„Wenn aber unsere Eigentumsrechte im Grundbuch gelöscht werden, dann sind auch die Nutzungsrechte weg, die momentan nirgends verzeichnet sind“, sagte Pfarrer Martin Müller als Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde, die zwei Anteile hält. „Dann kann im Nachhinein nur mühselig nachverhandelt werden und zwar für jeden einzeln.“ Damit sprach der Pfarrer die große Sorge laut aus, die alle weiteren Rechtler umtreibt. Denn wenn die Gemeinde als Eigentümer des Waldes rechtlich feststeht, dann würden ihre seit Jahrzehnten bestehenden Nutzungsrechte wegfallen.

Nach Müllers Meinung, würde das Gericht es bevorzugen, wenn hier eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könnte. Doch sämtliche Versuche der Waldbauernvereinigung, mit der Gemeinde ins Gespräch zu kommen, seien gescheitert. „Das hat mich sehr geärgert“, so der Pfarrer.

Das sei so nicht ganz richtig, sagte der Bürgermeister auf Nachhaken der Nordbayerischen Nachrichten. Er als Vertreter der Gemeinde wäre gesprächsbereit, doch weil die Sache bereits einem Rechtsanwalt übergeben sei, sei dies nicht einfach möglich.

In der Gemeinderatssitzung am Montag jedenfalls einigte man sich schließlich darauf, dass sich noch vor dem 21. Oktober alle Betroffenen an einen Tisch setzen: Der Rechtsanwalt der Gemeinde, der Rechtsvertreter der Kirche und der Vorstand der „95er Waldbauernvereinigung“.

Dabei soll geklärt werden, ob man — falls das Gericht die Gemeinde als Eigentümer des Waldes sieht — die Nutzungsrechte der jetzigen Rechtler zeitgleich mit dem Urteil Zug um Zug wieder ins Grundbuch einträgt. „Niemand will jemandem sein Nutzungsrecht streitig machen oder etwas wegnehmen“, betonte Bürgermeister Himpel in der Sitzung.

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