Neu in Herzogenaurach: Durchs Internet ins Rathaus

16.1.2019, 16:42 Uhr
Neu in Herzogenaurach: Durchs Internet ins Rathaus

© Foto: Seitz

Wer beispielsweise eine Meldebescheinigung der Stadt Herzogenaurach braucht, kann diese jetzt bequem online von Zuhause aus beantragen. Einwohner der Stadt können unter www.herzogenaurach.de im Bürgerservice-Portal ab sofort ein persönliches Nutzerkonto – das Bürgerkonto – anlegen. Mit der Anmeldung werden Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert. Wann auch immer sich der Bürger dann am Bürgerservice-Portal anmeldet, werden diese Daten automatisch für den jeweiligen Antrag übernommen. Das spart Zeit. Wer kein Bürgerkonto anlegen möchte, kann mit seinem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion über einen temporären Zugang die Angebote im Bürgerservice-Portal nutzen. Die persönlichen Daten werden mit Hilfe eines Lesegerätes direkt aus dem neuen Personalausweis übernommen, jedoch nicht gespeichert. Natürlich kann man Anträge auch ganz ohne Bürgerkonto ausfüllen, muss dann halt jedes Mal die Daten händisch eingeben.

"Die Digitalisierung schreitet auch in unserer Stadtverwaltung voran", freut sich Bürgermeister German Hacker. "Damit bieten wir mehr Flexibilität, gerade auch für diejenigen, die ihre Angelegenheiten abends oder am Wochenende regeln möchten."

Zurück zum Beispiel Meldebescheinigung: Nach Anmeldung "Meldebescheinigung" in der linken Navigation aufrufen. Auf der ersten Seite wird dann beispielsweise erklärt, was der Antrag kostet, die persönlichen Daten werden aus dem Bürgerkonto übernommen oder können eingetragen werden. Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte, über paydirekt oder giropay. Eine Eingangsbestätigung landet im digitalen Postfach. Der Antrag wird nach Bearbeitung durch die Mitarbeiter im Bürgerbüro postalisch zugestellt.

Natürlich müssten städtische Mitarbeiter die Anträge nach wie vor bearbeiten, "aber für die Bürger ist es eine Erleichterung, weil Wartezeiten wegfallen", so Hacker. "Es ist ganz klar eine Service-Leistung."

Bei einige Diensten allerdings, wie zum Beispiel bei Ummeldungen oder Passanträgen, müssen die Bürger aus rechtlichen Gründen nach wie vor persönlich erscheinen.

Dies ist online möglich: Meldebescheinigung, Übermittlungssperren, Briefwahl-Antrag, Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Wohnungsgeberbestätigung, Ge-
burtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Ausweis-Auskunft, Sicherer Dialog.

Keine Kommentare