Ruhestörung beim Rasenmähen bleibt ständiges Ärgernis

30.5.2015, 14:55 Uhr
Ruhestörung beim Rasenmähen bleibt ständiges Ärgernis

© Foto: colourbox.de

Der Mann vom Amt verriet, dass es in der Aurachstadt bislang keinerlei Überlegungen gebe, sich dem anzuschließen. Seinen Worten zufolge gibt es eine „Verordnung der Stadt Herzogenaurach über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten“, die aus dem Jahr 2006 datiert.

Aber auch schon zuvor habe es eine solche gegeben, die meist 20 Jahre lang Bestand hat und dann gegebenenfalls verlängert wird. Grundlage hierfür ist Artikel 11 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes.

Demnach sind laute Haus- und Gartenarbeiten, zu denen u. a. das Rasenmähen, das Klopfen, Hämmern und Bohren usw. von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 14 bis 19 Uhr erlaubt. Für Samstag gelten die Zeitspannen 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, so Lorenz.

Natürlich gibt es hin und wieder Beschwerden, die an ihn und seine Mitarbeiter herangetragen werden. Aber diese seien doch sehr selten, denn in der Regel könne man das Problem „meist im partnerschaftlichen Einvernehmen“ lösen oder ganz aus der Welt schaffen. Gelinge dies nicht, so müssten er oder seine Leute einschreiten. Zum einen sei dies aufwändig, da geprüft und kontrolliert werden müsse, zum anderen würden dann auch Verwarnungen ausgesprochen oder es werde ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit in die Wege geleitet, was eine finanzielle Buße zur Folge habe, die sich auf bis zu 2500 Euro belaufen könne.

Am besten sei es, wenn sich die Nachbarn einigen könnten. Denn die Behörde verfahre nach dem Grundsatz „wo kein Kläger, da auch kein Richter“ und müsse so selbst nicht aktiv werden.

Die meisten Klagen kämen eh nicht über Nachbarn, sondern über Handwerker, die naturgemäß meist noch lauter sind. Aber diese Beschwerden würden ins Leere laufen, da, so Lorenz, Gewerbetreibende von dieser Verordnung ausgenommen seien. Ansonsten würden sie in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt sein. Das gelte übrigens auch für professionelle Gartenbaufirmen, wenn diese den Rasen mähen.

Gäbe es keine Ausnahme für die Handwerker, dann könnten diese ihre Termine nicht mehr einhalten und Neubauten usw. würden sich in die Länge ziehen. Und daran könne niemand Interesse haben, zumal nahezu jeder Bürger ihre Dienste in Anspruch nehmen müsse.

Deshalb ist es laut Gerd Lorenz am besten und vernünftigsten, die Kirche im Dorf zu lassen. Dazu gehört miteinander zu reden, auch mit Handwerkern, Kompromisse einzugehen, denn dann lassen sich immer Lösungen finden, lautet sein Ratschlag aus Erfahrung.

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