Sechsspuriger Ausbau A 3: Grundeigner wollen kämpfen

23.2.2017, 19:03 Uhr
Sechsspuriger Ausbau A 3: Grundeigner wollen kämpfen

© Foto: Freilinger

Es brodelt, und der Rechtsanwalt beschwört die Gemeinschaft. "Wir müssen zusammenbleiben, damit der Wolf nicht die schwächsten Schafe schnappen kann", sagt Jürgen Kraft von der Kanzlei Landvokat. Eingeladen vom BBV bietet sich der Jurist den Eigentümern und Pächtern von Grundstücken an der A 3 als Vertreter an. Gut 30 von ihnen sitzen bei dem Infoabend im Gasthof und sind spürbar sauer.

Das Planfeststellungsverfahren für die sechsspurige Erweiterung im Abschnitt zwischen Schlüsselfeld und dem Kreuz Fürth/Erlangen ist größtenteils abgeschlossen, im Herbst 2018 wird abgeholzt, Anfang 2019 soll der Ausbau beginnen. "Sie können ab jetzt alle enteignet werden", erklärt Kraft die Rechtslage.

Für die Vertreter der Autobahndirektionen stehen die Ampeln also auf Grün. Sie sind momentan entlang der knapp 25 Kilometer langen Strecke unterwegs und versuchen Grundstücke zu sichern und Entschädigungen auszuhandeln. Auch Angebote per Post trudeln ein. "Wir müssen sehr kritisch damit umgehen", sagt der Anwalt und erntet Zustimmung. Er habe gehört, dass einige schon unterschrieben hätten. "Aber ich glaube nicht, dass die Preise letztlich haltbar sind."

Erleichterung macht sich breit, denn viele Landwirte waren von den Angeboten "schockiert". Gutachter hätten die Preise schon vor Jahren festgelegt, meint Jürgen Kraft, sie seien schlicht nicht zeitgemäß. Genaue Zahlen nennt er nicht. Aber er verweist darauf, dass seine Dienstleistung die Kläger nichts kostet. Weil die Verfahren im letzten Schritt mit einer Enteignung enden können, zahlt der Staat den juristischen Beistand, wenn den Betroffenen zum Beispiel der Preis nicht passt. "Und es wird einem ja auch nicht allzu oft im Leben eine Autobahn vor die Nase gebaut."

Aber zunächst versucht die Autobahndirektion, eine Einigung zu finden. Das geschieht auf mehreren Ebenen. Direkt entlang der Fahrbahn muss sie das Land erwerben. Außerdem braucht sie Zufahrtsmöglichkeiten für die Baumaschinen – für eine solche "vorübergehende Inanspruchnahme" gibt es pauschale Sätze. "Und dann gibt es noch einen ganzen Blumenstrauß an möglichen Optionen", sagt Jürgen Kraft. Zunächst fließt auf jeden Fall Geld für den Verkehrswert des Grundstücks. Flur- oder Ernteschäden werden ausgeglichen, Erwerbsausfälle (auch für Pächter) bezahlt. Wer sonst im Wald jagt, kann auch einen entsprechenden Ausfall entlohnt bekommen. Ersatzland gibt es nur in Ausnahmefällen, wenn die Existenz des Landwirts bedroht ist.

"Sie verlangen ja keine Mondpreise", sagt der Anwalt. Aber für nötige Entschädigungen müssten Betroffene eben kämpfen. Die Landwirte sind der gleichen Meinung. "Es soll doch einfach nur fair sein", meint einer. Das Gesamtprojekt koste 65 Millionen Euro, da müsse es doch drin sein, gerechte Preise zu zahlen. Schließlich habe sich der Markt in den letzten Jahren massiv verändert.

Wie also geht es weiter für Eigentümer oder Pächter, die mit der Autobahndirektion nicht einig werden? Das bedeutet Arbeit für das Landratsamt, die zuständige "Enteignungsbehörde". Hier landet das Verfahren nämlich dann. Das Land wechselt am Ende auf jeden Fall den Besitzer, aber im Streitfall setzt dann ein neuer Gutachter die Entschädigung fest. "Ich will Sie nicht auf die Bäume treiben", sagt Jürgen Kraft. Im Raum Erlangen habe er aber bereits viele Mandanten, die diesen Schritt gegangen sind, weil die Preisvorstellungen so weit auseinander lagen. Zum Schluss gibt der Rechtsanwalt die Devise aus: "Wenn kämpfen nicht mehr geht: Die Haut so teuer wie möglich verkaufen."

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