Wenn Retter selbst in Not geraten

17.8.2014, 15:00 Uhr
Wenn Retter selbst in Not geraten

© Hans von Draminski

Nicht immer gehen Unfälle während eines Rettungseinsatzes so glimpflich aus, allerdings kommen sie nach Aussage von Höchstadts Polizeichef Jürgen Schmeißer selten vor. Die Fahrer der Einsatzwagen – und das kann jeder Polizist sein – werden schon in ihrer Ausbildung auf solche möglichen Gefahrensituationen vorbereitet, um im Ernstfall souverän reagieren zu können. Das ist wichtig, denn jede Einsatzfahrt ist eine Ausnahmesituation, die vollste Konzentration und hohe Stressresistenz verlangt. Deshalb wird das Fahrsicherheitstraining der Beamten auch regelmäßig — spätestens alle fünf Jahre — aufgefrischt.

Polizeihauptkommissar Jürgen Schmeißer bereitet aber auch andere Organisationen wie Freiwillige Feuerwehren oder Rettungsassistenten auf Einsatzfahrten vor. Jede dieser Einsatzarten steht unter besonderen Vorzeichen. Während Polizeistreifen „aus dem Raum heraus“ agieren und von überall zu einem Einsatz abgerufen werden können, starten Rettungsfahrzeuge auf der Wache, müssen schnell zum Unfallort und anschließend unter Einsatzbedingungen weiter zur Notaufnahme. In einem Punkt jedoch sind die Bedingungen für alle Retter gleich: Die Ereignisse, die bei einem Einsatz erlebt wurden, wirken nach. Das geht an niemandem spurlos vorüber.

Besondere Vorsicht

Doch wie sieht die rechtliche Lage bei einer Einsatzfahrt aus? „Das ist klar geregelt — und auch wieder nicht“, erklärt Schmeißer. Im Rahmen des Sonder- und Wegerechtes haben Fahrzeuge der Polizei im Einsatz das Recht auf „freie Bahn“ — das setzt aber nicht die geltenden Vorfahrtsregelungen außer Kraft. Deshalb legt die Straßenverkehrsordnung fest, dass die Sonderrechte „nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden“ dürfen. Ein Einsatzfahrzeug muss sich demnach vorsichtig und langsam in eine schlecht einsehbare vorfahrtberechtigte Straße hineintasten, bis sich der Fahrer davon überzeugt hat, dass offensichtlich alle Vorfahrtberechtigten die Lage erkannt haben und anhalten werden. Das richtige Verhalten bei einer Begegnung mit Einsatz- oder Rettungsfahrzeugen lernt jeder Fahrschüler — zumindest in der Theorie.

Notwendige Signale

Das Sonder- und Wegerecht schreibt auch vor, dass die notwendigen Signale rechtzeitig und ausreichend lange gegeben werden müssen. Das ist in der Praxis aber nicht immer durchführbar. Nicht alle Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz. „Das hat taktische Gründe“, erläutert Jürgen Schmeißer. „Bei manchen Einsätzen möchte man schließlich nicht schon von Weitem wahrgenommen werden.“

So ist jeder Einsatz letztlich eine heikle Situation, die viele Unwägbarkeiten mit sich bringt, selbst wenn alle Beteiligten verantwortlich und nach bestem Wissen handeln. Polizeichef Jürgen Schmeißer bringt es auf den Punkt: „Es ist alles erlaubt, aber es darf nichts passieren.“

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