Hund angefahren: Mann muss fast zehnfachen Wert zahlen

21.7.2014, 12:35 Uhr

Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert; Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden. Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche. Die Besitzerin forderte die Behandlungskosten von 2200 Euro von dem Autofahrer. Der weigerte sich zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint war; zudem habe das Tier nur 175 Euro gekostet.

Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1650 Euro. Es gebe bei Tieren zwar eine Obergrenze, jenseits derer Heilungskosten unverhältnismäßig seien. Das hänge aber vom Einzelfall ab. An der Tankstelle gelte zudem ähnlich wie auf Parkplätzen erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Der Autofahrer hätte vorsichtiger fahren müssen, entschied das Gericht. Allerdings treffe die Hundehalterin ein Mitschuld. Sie hätte Pauli so anleinen müssen, dass er nicht auf die Fahrstraße geraten konnte. Deshalb muss sie ein Viertel der Kosten selbst tragen.

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